Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 131
Jan
Hendrik Schwitters
Die Vorverlagerung der Strafbarkeit
beim unerlaubten Handeltreiben
im Betäubungsmittelstrafrecht
1. Auflage 1998; XXIII, 176 Seiten, € 50,11. ISBN 3-89649-275-6
Die Untersuchung beschäftigt sich mit dem in der Rechtsprechung
außerordentlich wichtigen Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts. Ausgangspunkt
der Untersuchung ist die Kritik an der zunehmenden Ausdehnung der Tatmodalität des unerlaubten Handeltreibens im
Betäubungsmittelgesetz durch die Strafgerichte.
Diese Entwicklung ist für den im Betäubungsmittelstrafprozess Angeklagten
regelmäßig ungünstig, da vor Gericht nicht mehr über das Ob der
Tatbestandsverwirklichung verhandelt wird, diese aufgrund der umfassenden
Auslegung bereits feststeht, und somit allein die Strafzumessungsfrage in den
Blickpunkt der Prozessbeteiligten rückt.
Die Arbeit basiert auf vergleichender Betrachtung und untersucht die
Strafgrenzen beim unerlaubten Handeltreiben mit Blick auf die allgemeinen
Deliktsstadien sowie die Strafgrenze bei der unerlaubten Einfuhr im
Betäubungsmittelgesetz. Dazu werden unter anderem das
unerlaubte Handeltreiben begrifflich bestimmt und dessen tatbestandliche
Ausweitung durch Beispiele aus der Rechtsprechung belegt.
Die von der herrschenden Meinung vorgenommene Einstufung des unerlaubten
Handeltreibens als Unternehmensdelikt wird untersucht und insgesamt abgelehnt . Die Untersuchung nimmt auch zur Rechtsgutproblematik der Betäubungsmitteldelikte Stellung
und kommt dabei zu einer ablehnenden Haltung gegenüber dem vom
Bundesverfassungsgericht vertretenem Rechtsgutkonzept.
Neue Wege geht die Arbeit bei der Suche nach einer praktikablen und
angemessenen Einschränkung der Auslegung des unerlaubten Handeltreibens.
Ansatzpunkt ist dabei der Begriff des Waffenhandels nach § 7 I Nr. 2
Waffengesetz. Im Ergebnis wird das unerlaubte Handeltreiben als das Ankaufen,
Vertreiben, anderen Überlassen oder das Vermitteln des Erwerbs, Vertriebs oder
Überlassens von Betäubungsmitteln verstanden.
Reihe "konstanzer
schriften zur rechtswissenschaft
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