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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 151

 

 

Thomas Lehle

Der Erfolgsbegriff und die deutsche
Strafrechtszuständigkeit im Internet

1. Auflage 1999, 238 Seiten, € 50,11. ISBN 3-89649-472-4

Das Internet wird charakterisiert durch seine Globalität und durch seine dezentralen, fast anarchisch anmutenden Strukturen. Das Strafrecht muss sich den damit verbunden neuen Herausforderungen stellen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum, z. B. für Kinderpornografie und Volksverhetzung, werden.

Der Autor untersucht, inwieweit sich für Straftaten im Internet eine deutsche Zuständigkeit ergibt. Besonders deutlich wird die hier auftauchende Problematik anhand der Tatbestände der Volksverhetzung (§ 130 111 StGB) und der Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 111 StGB). Für diese beiden Tatbestände, bei denen es sich um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt, ergeben sich im Zusammenhang mit dem strafrechtlichen Erfolgsbegriff des § 9 StGB große dogmatische Probleme. Fraglich ist dabei schon, ob abstrakte Gefährdungsdelikte überhaupt einen Erfolg aufweisen. Der Autor vertritt die Ansicht, dass auch abstrakte Gefährdungsdelikte einen die deutsche Strafrechtszuständigkeit begründenden "zum Tatbestand gehörende(n) Erfolg" i. S. v. § 9 StGB aufweisen.

Nicht übersehen darf man auch die völkerrechtlichen Vorgaben, die dem nationalen Gesetzgeber bei der Ausdehnung seiner Strafgewalt auf Sachverhalte mit Auslandsberührung Grenzen setzen.

Im Ergebnis schlägt der Autor vor, den § 9 StGB durch eine gesetzliche Neufassung mit dem Internet kompatibel zu machen.

 

Reihe: konstanzer schriften zur rechtswissenschaft

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