Hartung-Gorre
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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 153
Patrick Stadie
Die Luftbeförderung im Sytem
der reiserechtlichen Vorschriften
1.
Auflage 1999, XX, 262 Seiten, € 50,11. ISBN 3-89649-481-3
Die §§ 651a ff. BGB
gibt es seit über 20 Jahren und die Merkmale und Voraussetzungen der einzelnen
Vorschriften und Ansprüche sind bis heute zum Teil heftig umstritten. Besonders
klärungsbedürftig ist hierbei die Frage nach der Anwendbarkeit der
reiserechtlichen Vorschriften, denn den Beteiligten eines Rechtsstreits ist
nicht damit gedient, wenn sie um die Besonderheiten einer bestimmten
Rechtsmaterie wissen, über deren Anwendungsbereich aber im Unklaren gelassen
werden.
Die Arbeit beschränkt sich
thematisch auf die Behandlung von Flugreisen, da diese den wirtschaftlich
wichtigsten Teilbereich des Reisemarkts darstellen und der Lufttransport zudem
sehr viele rechtliche Besonderheiten aufweist. Den zu erörternden Problemen und
den daraus resultierenden Ergebnissen kommt jedoch eine über die Flugreise
hinausgehende Bedeutung zu, unterscheidet sich die Rechtsnatur der einzelnen
Angebote doch nicht so wesentlich voneinander.
Da nicht jede Dienstleistung
auch eine Reiseleistung darstellt ist es die Aufgabe des ersten Teils der
Arbeit Kriterien aufzustellen, anhand derer die Qualifikation einer Leistung
als "Reiseleistung" im Sinne des § 651a Abs. 1 S.1 möglich wird.
Als Ergebnis wird eine Systematik entwickelt, mit der eine Einordnung künftig
zuverlässig vorgenommen werden kann.
Der zweite und eigentliche
Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine analoge
Anwendung der §§ 651a ff. BGB auf die Einzelleistung Flug möglich
ist. Ganz herrschende Auffassung ist es, daß wenn
keine weiteren Leistungen - wie Hotel oder Mietwagen - in Anspruch genommen
werden, der vertragliche Vereinbarung zwischen den Lufttransportgesellschaften
und den Kunden als sogenannter Lufttransportvertrag zu behandeln ist, auf den
das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB Anwendung findet. Es melden
sich jedoch sowohl in der Rechtsprechung wie in der Literatur Stimmen, die im Anschluß an die sogenannte
"Ferienhausrechtsprechung" des BGH auch auf reine
Lufttransportverträge das Reiserecht entsprechend anwenden möchten.
Durch eine umfassende
Gesamtabwägung aller in Frage kommenden Aspekte wird dargelegt, daß eine Analogie der §§ 651a ff. BGB auf den
Nur-Flug jedoch nicht möglich ist. Zentrale Argumente sind hierbei, daß der Lufttransport zum einen keinen hinreichenden
dauerschuldvertraglichen Charakter aufweist und zum anderen, daß die meisten der reiserechtlichen Vorschriften beim
Nur-Flug nicht in der Lage sind, die ihnen zugedachte Funktion im Sinne der ratio legis zu erfüllen.
Reihe: konstanzer schriften zur rechtswissenschaft
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