Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 160

Lars Knickenberg

Die Sicherung der Arbeitnehmerrechte in
der Insolvenz des Arbeitgebers

1. Auflage 2000, XXXIV, 276 Seiten, € 50,11. ISBN 3-89649-542-9

Am 01.01.1999 ist die Insolvenzordnung in Kraft getreten, die die Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst hat. Ziel der Insolvenzordnung ist es u.a., die Reorganisation des schuldnerischen Unternehmens gleichwertig neben die übertragende Sanierung und die zerschlagende Liquidation zu stellen, um möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Primärer Zweck des Insolvenzverfahrens ist es jedoch, die Gläubiger im Rahmen der Gleichbehandlung bestmöglich zu befriedigen. In diesem Spannungsfeld stehen die Interessen der Arbeitnehmer, die zum einen in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit um ihren Arbeitsplatz bangen, zum anderen als Gläubiger ausstehender Gehaltsforderungen an einer weitgehenden Befriedigung der Lohnansprüche interessiert sind.

Die vorliegende Arbeit stellt anhand einzelner arbeitsrechtlicher Regelungen unter Berücksichtigung der Reformforderungen den Übergang von der Konkurs- zur Insolvenzordnung dar, um die Tendenzen des neuen Gesetzes aufzuzeigen. Auf Grundlage der behandelten Normbereiche werden Konsequenzen für die Auslegung der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung aufgezeigt.

Nach einer einleitenden Betrachtung zur Geltung von § 613a BGB in der Insolvenz des Arbeitgebers unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen europarechtlichen Richtlinien sowie der Rechtsprechung von BAG und EuGH folgt eine Darstellung der Absicherung der Gehaltsansprüche vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ausführlich wird zur Frage Stellung bezogen, ob die vom vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis begründeten Gehaltsforderungen Masse- oder Insolvenzforderungen darstellen. Im dritten Teil wird der Einfluss der Verfahrenseröffnung auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse sowie die maßgebliche Kündigungsfrist gemäß § 113 InsO untersucht. Im vierten Teil wird die Beteiligung des Betriebsrates bei der Durchführung von Betriebsänderungen untersucht. Der Schwerpunkt liegt insoweit bei der Problematik der ausreichenden Unterrichtung des Betriebsrates durch den Arbeitgeber/Insolvenzverwalter, die damit verbundene Frage nach dem Beginn der 3 - Wochen - Frist gemäß § 122 Abs. 1 S. 1 InsO, dem Nachteilsausgleichsanspruch der betroffenen Arbeitnehmer sowie dem Verfahren zur Aufstellung von Sozialplänen. Schließlich werden die zu den Teilbereichen gefundenen Ergebnisse zusammengefasst und Konsequenzen für die Auslegung der gesamten arbeitsrechtlichen Regelungen der Insolvenzordnung aufgezeigt, die sich am "Willen des Gesetzes" und des Gesetzgebers orientieren.

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