Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 177
Claus Trenner
Internationale Gerichtsstände in
grenzüberschreitenden
Arbeitsvertragsstreitigkeiten
unter besonderer Berücksichtigung
individualvertraglicher Gerichtsstandsvereinbarungen
1. Auflage 2001. 272 Seiten, € 50,11.
ISBN 3-89649-668-9
Mit zunehmender
Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen nimmt auch die Häufigkeit von
Auslandstätigkeiten zu. Dies gilt in besonderem Maße für den EU-Wirtschaftsraum
durch die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes und aufgrund der engen
wirtschaftlichen Beziehungen in Erweiterung auch für den Bereich der
EFTA-Mitgliedsländer.
Die vorliegende Dissertation
beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die deutschen
Gerichte zur Entscheidung in Streitigkeiten im Rahmen grenzüberschreitender
Arbeitsverhältnisse berufen sind.
Hierbei soll in erster Linie
das Zuständigkeitssystem des Brüsseler Übereinkommens und des
Lugano-Übereinkommens betrachtet werden. Diesen wird im Zuge der wachsenden
Verflechtung der Arbeitsbeziehungen in Europa eine immer gewichtigere Rolle
zufallen. Erst durch die Kodifikation des Lugano-Übereinkommens im Jahre 1988
und die Neuregelung des Brüsseler Übereinkommens anläßlich des Beitritts
Spaniens und Portugals im Jahre 1989 wurde die Zuständigkeit für
arbeitsrechtliche Streitigkeiten ausdrücklich durch Art. 5 Nr. 1 2./3. HS
EuGVÜ/LugÜ geregelt. Gleichzeitig wurde die Zulässigkeit von
Gerichtsstandsvereinbarungen in diesem Bereich durch Art. 17 V EuGVÜ/LugÜ
beschränkt.
Eine umfassende
höchstrichterliche Rechtsprechung liegt hierzu bislang nicht vor. Gleichwohl lassen
sich aufgrund der Rechtsprechung vor der beschriebenen Kodifikation und der
Vereinheitlichungstendenzen zwischen internationalem Privat- und
Verfahrensrecht innerhalb Europas Kriterien zur Bestimmung der einzelnen
Gerichtsstände finden. Diese darzustellen wird Aufgabe dieser Arbeit sein.
Im Anschluß an diese
Ausführungen werden abschließend noch die parallelen Zuständigkeistsnormen des
autonomen deutschen Prozeßrechts, namentlich § 29 ZPO und §§ 38, 40
ZPO sowie § 48 II ArbGG, hinsichtlich ihrer Auslegung in
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten betrachtet.
Reihe Konstanzer
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