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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 179
Michael Scheffelt
Die Rechtsprechungsänderung
Ein Beitrag zu methodischen und
verfassungsrechtlichen Grundlagen
und zur Anwendung der Ergebnisse im Verwaltungsrecht
1. Auflage 2001, 328 Seiten, € 50,11. ISBN
3-89649-697-2
Gegenstand der Untersuchung
ist der Teil des Richterrechts, das durch eine Änderung der Rechtsprechung
entsteht. Die Kernthese, dass dieses Richterrecht die Ausübung eigenständiger
Staatsgewalt bedeutet, wird auf ihre methoden- und verfassungsrechtlichen
Implikationen hin untersucht. Wird durch die Rechtsprechung Staatsgewalt ausgeübt,
so liegt der Gedanke nahe, dann auch Vertrauensschutz analog der Behandlung von
Gesetzesänderungen zu gewähren, insbesondere die Änderung der Rechtsprechung
grundsätzlich nur für die Zukunft gelten zu lassen.
Dieser Ansatz muss jedoch zunächst zwei gewichtige Gegenargumente überwinden.
Das erste ist das methodenrechtliche Dogma, nach dem die Rechtsprechung nichts eigenes schafft, sondern nur erkennt. Ihre Erkenntnisse
wirken danach immer zurück auf den Zeitpunkt des Entstehens des Gesetzes. Die
Gewährung von Vertrauensschutz durch Beschränkung der Wirkungen der
Rechtsprechungsänderung auf die Zukunft ist bei Zugrundelegung dieses
methodischen Ansatzes verbaut. Die vertiefte Auseinandersetzung mit diesem
Ansatz ergibt jedoch, dass er gegenwärtig nicht mehr vertreten ist und
letztendlich auch nicht überzeugen kann.
Wird Richterrecht als Staatsgewalt verstanden, so ist es auch
verfassungsrechtlich zu verankern. Dieser Aufgabe widmet sich ein weiterer Teil
der Arbeit mit dem Ergebnis, dass die Verfassung die Rechtschöpfungsbefugnis
der Gerichte begrenzt. Innerhalb des hierdurch gezogenen Rahmens beläßt sie aber einen eigenständigen Spielraum für die
Gerichte. In dem von der Wesentlichkeitstheorie nicht erfassten Bereich haben
die Gerichte eine eigene Rechtsetzungskompetenz neben dem Gesetzgeber. Der
Gesetzgeber bleibt zur Regelung befugt, Richterrecht ist insofern nur
subsidiär.
Die Ergebnisse der Arbeit werden anschließend anhand der Behandlung von
Rechtsprechungsänderungen im Verwaltungsrecht exemplifiziert.
"... handelt es sich um
einen sehr beachtlichen Beitrag im Bereich rechtswissenschaftlicher
Grundlagenforschung, der insbesondere wegen seiner These des schöpferischen
Richterrechts besondere Beachtung verdient."
Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Universität Göttingen, in einer ausführlichen
Besprechung der Juristenzeitung Nr. 3/2002 S. 139
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