Hartung-Gorre Verlag

Inh.: Dr. Renate Gorre

D-78465 Konstanz

Fon: +49 (0)7533 97227

Fax: +49 (0)7533 97228

www.hartung-gorre.de

S

 

Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 179

Michael Scheffelt

Die Rechtsprechungsänderung

Ein Beitrag zu methodischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen
und zur Anwendung der Ergebnisse im Verwaltungsrecht

1. Auflage 2001, 328 Seiten, € 50,11. ISBN 3-89649-697-2

Gegenstand der Untersuchung ist der Teil des Richterrechts, das durch eine Änderung der Rechtsprechung entsteht. Die Kernthese, dass dieses Richterrecht die Ausübung eigenständiger Staatsgewalt bedeutet, wird auf ihre methoden- und verfassungsrechtlichen Implikationen hin untersucht. Wird durch die Rechtsprechung Staatsgewalt ausgeübt, so liegt der Gedanke nahe, dann auch Vertrauensschutz analog der Behandlung von Gesetzesänderungen zu gewähren, insbesondere die Änderung der Rechtsprechung grundsätzlich nur für die Zukunft gelten zu lassen.
Dieser Ansatz muss jedoch zunächst zwei gewichtige Gegenargumente überwinden. Das erste ist das methodenrechtliche Dogma, nach dem die Rechtsprechung nichts eigenes schafft, sondern nur erkennt. Ihre Erkenntnisse wirken danach immer zurück auf den Zeitpunkt des Entstehens des Gesetzes. Die Gewährung von Vertrauensschutz durch Beschränkung der Wirkungen der Rechtsprechungsänderung auf die Zukunft ist bei Zugrundelegung dieses methodischen Ansatzes verbaut. Die vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Ansatz ergibt jedoch, dass er gegenwärtig nicht mehr vertreten ist und letztendlich auch nicht überzeugen kann.
Wird Richterrecht als Staatsgewalt verstanden, so ist es auch verfassungsrechtlich zu verankern. Dieser Aufgabe widmet sich ein weiterer Teil der Arbeit mit dem Ergebnis, dass die Verfassung die Rechtschöpfungsbefugnis der Gerichte begrenzt. Innerhalb des hierdurch gezogenen Rahmens beläßt sie aber einen eigenständigen Spielraum für die Gerichte. In dem von der Wesentlichkeitstheorie nicht erfassten Bereich haben die Gerichte eine eigene Rechtsetzungskompetenz neben dem Gesetzgeber. Der Gesetzgeber bleibt zur Regelung befugt, Richterrecht ist insofern nur subsidiär.
Die Ergebnisse der Arbeit werden anschließend anhand der Behandlung von Rechtsprechungsänderungen im Verwaltungsrecht exemplifiziert.

"... handelt es sich um einen sehr beachtlichen Beitrag im Bereich rechtswissenschaftlicher Grundlagenforschung, der insbesondere wegen seiner These des schöpferischen Richterrechts besondere Beachtung verdient."
Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Universität Göttingen, in einer ausführlichen Besprechung der Juristenzeitung Nr. 3/2002 S. 139

zurück

 

Buchbestellungen in Ihrer Buchhandlung, bei www.amazon.de

oder direkt:

 

Hartung-Gorre Verlag / D-78465 Konstanz

Telefon: +49 (0) 7533 97227  Telefax: +49 (0) 7533 97228

http://www.hartung-gorre.de   eMail: verlag@hartung-gorre.de