Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 180
Diana Sasse
Rückstellungen im deutschen und spanischen
Recht
und die Internationalisierung der Rechnungslegung
1. Auflage 2001, 274 Seiten,€ 50,11. ISBN
3-89649-703-0
"Rückstellungen im
deutschen und spanischen Recht und die Internationalisierung der
Rechnungslegung" ist eine rechtsvergleichende Arbeit vor dem Hintergrund
der (gescheiterten) Europäisierung der Rechnungslegung durch die
Rechnungslegungsrichtlinien der EU und den Herausforderungen die
Internationalisierung der europäischen Rechnungslegung auf der Grundlage der
International Accounting Standards (IAS) und den US-amerikanischen Rechungslegungsvorschriften (US GAAP) seit Ende der
achtziger und Beginn der neunziger Jahre. Ausgangspunkt der Arbeit ist die
Erörterung der verschiedenen Reaktionen auf europäischer und nationaler Ebene
auf die genannte Entwicklung. Dabei wird die Neue Rechnungslegungsstrategie der
Europäischen Union und die Neuregelungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung
durch den deutschen Gesetzgeber mit der Befreiungsklausel in § 292 a HGB und
der Einführung eines privaten Rechnungslegungsgremiums in § 342 HGB mit der
Gründung des Deutschen Rechnungslegungs Standards
Committee (DRSC) erläutert.
Der Rechtsvergleich wird
eingeführt durch eine Darstellung der Grundlagen der Rechnungslegung, der
Herkunft der Rechnungslegungsvorschriften und der Beziehungen der
Rechnungslegung mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht, wie sie sich nach der
Umsetzung der Vierten und Siebten Richtlinie der EU in Deutschland und Spanien
herausgebildet haben. Dabei werden auch die Konsequenzen der Urteile des EuGH
(beginnend mit der "Tomberger"-Entscheidung)
zu den Rechnungslegungsrichtlinien für das nationale Rechnungslegungsrecht
erörtert.
Im Mittelpunkt der Arbeit
steht der Rechtsvergleich zwischen Rückstellungen im Einzelabschluss der
Unternehmen nach deutschem und spanischem Rechnungslegungsrecht. Ansatz und
Bewertung der Rückstellungen werden behandelt. Pensionsrückstellungen und
passiven latenten Steuern sowie den Berichtspflichten im Jahresabschluss
hinsichtlich der Rückstellungen werden jeweils eigene Kapitel gewidmet. Der
Darstellung der Rückstellungen nach spanischem Recht liegt dabei größtenteils
betriebswirtschaftliche Literatur zugrunde, da in Spanien anders als in
Deutschland die Rechnungslegung bisher nicht als ein Arbeitsgebiet der Juristen
entdeckt wurde. Die nun über zehnjährige Anwendung des nationalen
Rechnungslegungsrechts nach Umsetzung der Rechnungslegungsrichtlinien erlaubt
es, den Vergleich der Rückstellungen nicht auf den Gesetzestext zu beschränken,
sondern auch deren Auslegung durch die Anwender, Standard Setter und Gerichte
in den Vergleich miteinzubeziehen. Dadurch kann der Einfluss der unterschiedlichen
Zwecke des Einzelabschlusses (Information, Ausschüttungs- und steuerliche
Bemessungsfunktion) und der unterschiedlichen Wertung der oberen Grundsätze der
Rechnungslegung auf Ansatz und Bewertung der Rückstellungen in den beiden
Rechtsordnungen nachgewiesen werden. Der Vergleich erfolgt anhand der Frage, ob
das mit den Rechnungslegungsrichtlinien der EU erfolgte Ziel – die
Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse der europäischen
Unternehmen, die dem Anwendungsbereich der Richtlinien unterfallen – für den
Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen in deutschen und spanischen
Abschlüssen erfüllt wird. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das
Harmonisierungsziel der Rechnungslegungsrichtlinien für den Ausweis und die
Bewertung der Rückstellungen in deutschen und spanischen Abschlüssen nicht
erreicht wurde.
Abschließend wendet sich die
Arbeit den Rückstellungen nach IAS zu. Die Verfasserin vertritt die Auffassung,
dass es für die Internationalisierung der Rückstellungen auch des Einzelabschlusses
auf der Grundlage der IAS keine Alternative gibt. Die Rückstellungen nach IAS
werden dargestellt und mit den Rückstellungen nach deutschem Recht verglichen.
Anhand dieses Vergleichs wird der Reformbedarf für die Rückstellungen im
deutschen Einzelabschluss erörtert.
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