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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 186

 

 

Ann-Veruschka Jurisch

 

Verbraucherinsolvenzrecht nach deutschem und
U.S.-amerikanischem Insolvenzrecht

 

1. Auflage 2001. 248 Seiten, € 49,90.

ISBN 3-89649-754-5

 

 

 

 

 

Die Arbeit befasst sich rechtsvergleichend mit den Entschuldungsmöglichkeiten für Verbraucher nach deutschem und U.S.-amerikanischem Insolvenzrecht. Das Thema ist von hoher Aktualität und großer rechtstatsächlicher Bedeutung. Die Zahl der überschuldeten Haushalte nimmt in Deutschland dramatisch zu. Im Jahr 2000 wurden in Deutschland bereits über 2,6 Millionen überschuldete Haushalte gezählt. Seit 1999 gilt bei uns die neue Insolvenzordnung, die für Verbraucher ein besonderes Insolvenzverfahren mit der Möglichkeit einer anschließenden Restschuldbefreiung vorsieht. Die Restschuldbefreiung steht am Ende einer langen Verfahrenskette. Der Schuldner muss zunächst eine außergerichtliche Schuldenbereinigung, ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, ein vereinfachtes Insolvenzverfahren und schließlich die so genannte Wohlverhaltensperiode durchlaufen, bevor er in den Genuss der Restschuldbefreiung kommt. Die Arbeit untersucht das dargestellte Verfahren sowie die materiellrechtliche Wirkung der Restschuldbefreiung – beides unter Berücksichtigung der am 1. Dezember 2001 in Kraft getretenen Novellierung der Insolvenzordnung.

In den Vereinigten Staaten ist das Konzept der Restschuldbefreiung schon seit über 200 Jahren bekannt; es wurde aus dem englischen Recht übernommen. Im U.S.-amerikanischen Insolvenzrecht können Verbraucher im Wesentlichen zwischen zwei Verfahrenstypen wählen: Ein Planverfahren (Chapter 13), bei dem dem Verbraucher-Schuldner nach Befolgung eines auf drei bis fünf Jahre angelegten Plans die restlichen Schulden erlassen werden und ein (pro forma) Insolvenzverfahren mit sofortiger Schuldbefreiung (Chapter 7). Die Schuldbefreiung, die Chapter 7 gewährt ist, wesentlich weniger umfänglich als nach Chapter 13. Die Arbeit untersucht die genannten Verfahrensarten und beschäftigt sich eingehend mit der bevorstehenden Reform des Insolvenzrechts, durch die insbesondere die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Verfahrensarten eingeschränkt werden soll (means testing).

Die vorliegende Arbeit befasst sich nicht nur mit den Unterschieden in der rechtlichen Ausgestaltung der insolvenzrechtlichen Entschuldungsmöglichkeiten für Verbraucher im deutschen und U.S.-amerikanischen Recht, sondern insbesondere auch mit den historischen Wurzeln und dem normativen Kontext der deutschen Restschuldbefreiung einerseits und der amerikanischen discharge andererseits. Hier fällt vor allem auf, welche positive gesamtwirtschaftliche Wirkung die amerikanische Rechtskultur der Schuldbefreiung zukommen lässt.

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass sich das deutsche und das U.S.-amerikanische Verbraucherinsolvenzrecht – trotz Einführung der Restschuldbefreiung in Deutschland – immer noch fundamental unterscheiden. Hauptzweck des deutschen Verfahrens ist weiterhin die Gläubigerbefriedigung. Im Mittelpunkt des U.S.-amerikanischen Verfahrens steht dagegen die Verbraucherentschuldung. Dennoch müssen sowohl deutsches als auch U.S.-amerikanisches Insolvenzrecht einen Ausgleich zwischen Schuldner- und Gläubigerinteressen finden. Das amerikanische Recht löst das Problem, indem es nur eine sachlich beschränkte Schuldbefreiung erteilt. Das deutsche Recht sieht dagegen zwar eine umfassende Restschuldbefreiung vor, die aber erst nach sehr großen finanziellen (und damit auch psychischen) Anstrengungen des Schuldners gewährt wird.

Die Verfasserin plädiert für eine weitere Verfahrensverkürzung und –vereinfachung insbesondere durch die Einführung eines Wahlrechts zwischen Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und der sofortigen Eröffnung des Liquidationsverfahrens. Außerdem regt die Verfasserin an, das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch die – dem zukünftigen U.S.-amerikanischem Recht entlehnte – Pflicht zur Teilnahme an einem Schuldnerkurs zu ersetzen.

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