Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 186
Ann-Veruschka Jurisch
Verbraucherinsolvenzrecht nach deutschem und
U.S.-amerikanischem Insolvenzrecht
1. Auflage 2001. 248 Seiten, € 49,90.
ISBN 3-89649-754-5
Die Arbeit befasst sich
rechtsvergleichend mit den Entschuldungsmöglichkeiten für Verbraucher nach
deutschem und U.S.-amerikanischem Insolvenzrecht. Das Thema ist von hoher
Aktualität und großer rechtstatsächlicher Bedeutung. Die Zahl der
überschuldeten Haushalte nimmt in Deutschland dramatisch zu. Im Jahr 2000
wurden in Deutschland bereits über 2,6 Millionen überschuldete Haushalte
gezählt. Seit 1999 gilt bei uns die neue Insolvenzordnung, die für Verbraucher
ein besonderes Insolvenzverfahren mit der Möglichkeit einer anschließenden
Restschuldbefreiung vorsieht. Die Restschuldbefreiung steht am Ende einer
langen Verfahrenskette. Der Schuldner muss zunächst eine außergerichtliche
Schuldenbereinigung, ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, ein vereinfachtes
Insolvenzverfahren und schließlich die so genannte Wohlverhaltensperiode
durchlaufen, bevor er in den Genuss der Restschuldbefreiung kommt. Die Arbeit
untersucht das dargestellte Verfahren sowie die materiellrechtliche Wirkung der
Restschuldbefreiung – beides unter Berücksichtigung der am 1. Dezember 2001 in
Kraft getretenen Novellierung der Insolvenzordnung.
In den Vereinigten Staaten
ist das Konzept der Restschuldbefreiung schon seit über 200 Jahren bekannt; es
wurde aus dem englischen Recht übernommen. Im U.S.-amerikanischen
Insolvenzrecht können Verbraucher im Wesentlichen zwischen zwei Verfahrenstypen
wählen: Ein Planverfahren (Chapter 13), bei dem dem
Verbraucher-Schuldner nach Befolgung eines auf drei bis fünf Jahre angelegten
Plans die restlichen Schulden erlassen werden und ein (pro forma)
Insolvenzverfahren mit sofortiger Schuldbefreiung (Chapter
7). Die Schuldbefreiung, die Chapter 7 gewährt ist, wesentlich weniger
umfänglich als nach Chapter 13. Die Arbeit untersucht
die genannten Verfahrensarten und beschäftigt sich eingehend mit der
bevorstehenden Reform des Insolvenzrechts, durch die insbesondere die
Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Verfahrensarten eingeschränkt werden soll (means testing).
Die vorliegende Arbeit
befasst sich nicht nur mit den Unterschieden in der rechtlichen Ausgestaltung
der insolvenzrechtlichen Entschuldungsmöglichkeiten für Verbraucher im
deutschen und U.S.-amerikanischen Recht, sondern
insbesondere auch mit den historischen Wurzeln und dem normativen Kontext der deutschen
Restschuldbefreiung einerseits und der amerikanischen discharge
andererseits. Hier fällt vor allem auf, welche positive gesamtwirtschaftliche
Wirkung die amerikanische Rechtskultur der Schuldbefreiung zukommen lässt.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss,
dass sich das deutsche und das U.S.-amerikanische
Verbraucherinsolvenzrecht – trotz Einführung der Restschuldbefreiung in
Deutschland – immer noch fundamental unterscheiden. Hauptzweck des deutschen
Verfahrens ist weiterhin die Gläubigerbefriedigung. Im Mittelpunkt des U.S.-amerikanischen Verfahrens steht dagegen die
Verbraucherentschuldung. Dennoch müssen sowohl
deutsches als auch U.S.-amerikanisches Insolvenzrecht
einen Ausgleich zwischen Schuldner- und Gläubigerinteressen finden. Das
amerikanische Recht löst das Problem, indem es nur eine sachlich beschränkte
Schuldbefreiung erteilt. Das deutsche Recht sieht dagegen zwar eine umfassende
Restschuldbefreiung vor, die aber erst nach sehr großen finanziellen (und damit
auch psychischen) Anstrengungen des Schuldners gewährt wird.
Die Verfasserin plädiert für
eine weitere Verfahrensverkürzung und –vereinfachung
insbesondere durch die Einführung eines Wahlrechts zwischen Durchführung des
gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und der sofortigen Eröffnung des
Liquidationsverfahrens. Außerdem regt die Verfasserin an, das außergerichtliche
Schuldenbereinigungsverfahren durch die – dem zukünftigen U.S.-amerikanischem
Recht entlehnte – Pflicht zur Teilnahme an einem Schuldnerkurs zu ersetzen.
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