Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 189
Kerstin Geist
Die Rechtslage bei Zusendung unbestellter
Waren
nach Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie
Eine
rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung des deutschen,
schweizerischen, österreichischen und englischen Rechts
1.
Auflage 2002, 318 Seiten, € 49,90. ISBN 3-89649-770-7
Die Frage, ob und unter welchen
Voraussetzungen das Schweigen auf ein Vertragsangebot eine rechtlich wirksame
Annahmeerklärung darstellt, wird in allen kontinentalen Rechtsordnungen
streitig erörtert. Überwiegend besteht im Ergebnis Einigkeit, dass nur unter
ganz besonderen Voraussetzungen die Passivität einer Partei als rechtlich
erhebliche Willenserklärung gewertet werden darf. Besondere praktische
Bedeutung hatte die Frage seit jeher im Fall der Zusendung unbestellter Waren.
Diese Thematik hat in Deutschland durch die EG-Fernabsatzrichtlinie von 1997
und deren Umsetzung zum 30.06.2000 neue Brisanz erfahren. Im Zuge der Umsetzung
wurde die Vorschrift des § 241a BGB über die "Lieferung unbestellter
Sachen" eingefügt. Sie geht über die Mindestanforderungen der Richtlinie deutlich
hinaus und ist nach Ansicht vieler Autoren rechtspolitisch verfehlt, wenn nicht
sogar verfassungswidrig.
Die vorliegende Arbeit
befasst sich zunächst mit den grundlegenden Fragen bezüglich des Schweigens als
Annahme eines Vertragsangebotes im germanischen Rechtskreis und in England. In
dem darauf folgenden Hauptteil der Arbeit stellt die Verfasserin die
wettbewerbs- und zivilrechtliche Rechtslage bei der Zusendung unbestellter
Waren in den einbezogenen Rechtsordnungen dar. Hierbei geht sie auf Fragen des
Vertragsschlusses, der Eigentumslage an unbestellt versandten Waren sowie auf
Sekundäransprüche bei Beschädigung bzw. Zerstörung ein.
Den Schwerpunkt der Arbeit
bildet die kritische Untersuchung des § 241a BGB im Vergleich zu der Rechtslage
in der Schweiz, in Österreich und in England - in den beiden zuletzt genannten
Ländern unter Berücksichtigung der auch dort erfolgten Umsetzung der
Fernabsatzrichtlinie. Die Arbeit zeigt auf, dass die Rechtsfolgen bei Zusendung
unbestellter Waren infolge der Richtlinientransformation in Deutschland,
Österreich und England durchweg anders ausgestaltet sind. Die neue Vorschrift
des § 241a BGB verfolgt eine "Radikallösung" in der Form, dass nicht
nur der Anspruch des Versenders einer unbestellten Ware auf Kaufpreiszahlung,
sondern jegliche Ansprüche, somit auch Herausgabeansprüche, nun ausgeschlossen
sind.
Die Arbeit kommt zu dem
Schluss, dass die Vorschrift des § 241a BGB trotz des vollständigen
Anspruchsausschlusses entgegen teilweise überzogener Kritik in der Literatur
als rechtspolitisch verfehlt nur insoweit anzusehen ist, als sie den
Herausgabeanspruch des Versenders aus § 985 BGB auch dann ausschließt, wenn
sich die Sache noch unversehrt beim Empfänger befindet. Demgegenüber plädiert
die Verfasserin dafür, die Regelung in § 241a I BGB derart zu interpretieren,
dass eine konkludente Annahme des Vertrags- und Übereignungsangebotes in Form
der Zusendung einer unbestellten Ware weiterhin möglich bleibt.
Damit ergibt sich insbesondere
im Fall der Weiterveräußerung durch den Empfänger problemlos ein
Vertragsschluss.
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