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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 189

Kerstin Geist

Die Rechtslage bei Zusendung unbestellter Waren
nach Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie

Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung des deutschen,
schweizerischen, österreichischen und englischen Rechts

1. Auflage 2002, 318 Seiten, € 49,90. ISBN 3-89649-770-7

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Schweigen auf ein Vertragsangebot eine rechtlich wirksame Annahmeerklärung darstellt, wird in allen kontinentalen Rechtsordnungen streitig erörtert. Überwiegend besteht im Ergebnis Einigkeit, dass nur unter ganz besonderen Voraussetzungen die Passivität einer Partei als rechtlich erhebliche Willenserklärung gewertet werden darf. Besondere praktische Bedeutung hatte die Frage seit jeher im Fall der Zusendung unbestellter Waren. Diese Thematik hat in Deutschland durch die EG-Fernabsatzrichtlinie von 1997 und deren Umsetzung zum 30.06.2000 neue Brisanz erfahren. Im Zuge der Umsetzung wurde die Vorschrift des § 241a BGB über die "Lieferung unbestellter Sachen" eingefügt. Sie geht über die Mindestanforderungen der Richtlinie deutlich hinaus und ist nach Ansicht vieler Autoren rechtspolitisch verfehlt, wenn nicht sogar verfassungswidrig.

Die vorliegende Arbeit befasst sich zunächst mit den grundlegenden Fragen bezüglich des Schweigens als Annahme eines Vertragsangebotes im germanischen Rechtskreis und in England. In dem darauf folgenden Hauptteil der Arbeit stellt die Verfasserin die wettbewerbs- und zivilrechtliche Rechtslage bei der Zusendung unbestellter Waren in den einbezogenen Rechtsordnungen dar. Hierbei geht sie auf Fragen des Vertragsschlusses, der Eigentumslage an unbestellt versandten Waren sowie auf Sekundäransprüche bei Beschädigung bzw. Zerstörung ein.

Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die kritische Untersuchung des § 241a BGB im Vergleich zu der Rechtslage in der Schweiz, in Österreich und in England - in den beiden zuletzt genannten Ländern unter Berücksichtigung der auch dort erfolgten Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie. Die Arbeit zeigt auf, dass die Rechtsfolgen bei Zusendung unbestellter Waren infolge der Richtlinientransformation in Deutschland, Österreich und England durchweg anders ausgestaltet sind. Die neue Vorschrift des § 241a BGB verfolgt eine "Radikallösung" in der Form, dass nicht nur der Anspruch des Versenders einer unbestellten Ware auf Kaufpreiszahlung, sondern jegliche Ansprüche, somit auch Herausgabeansprüche, nun ausgeschlossen sind.

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift des § 241a BGB trotz des vollständigen Anspruchsausschlusses entgegen teilweise überzogener Kritik in der Literatur als rechtspolitisch verfehlt nur insoweit anzusehen ist, als sie den Herausgabeanspruch des Versenders aus § 985 BGB auch dann ausschließt, wenn sich die Sache noch unversehrt beim Empfänger befindet. Demgegenüber plädiert die Verfasserin dafür, die Regelung in § 241a I BGB derart zu interpretieren, dass eine konkludente Annahme des Vertrags- und Übereignungsangebotes in Form der Zusendung einer unbestellten Ware weiterhin möglich bleibt.

Damit ergibt sich insbesondere im Fall der Weiterveräußerung durch den Empfänger problemlos ein Vertragsschluss.

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