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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 196

Rauf Karasu

Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters
unter besonderer Berücksichtigung
der Lösungsmöglichkeiten zur
Unangemessenheit des § 51 a GmbHG

1. Auflage 2003; 270 Seiten, € 49,90. ISBN 3-89649-827-4

Das Informationsrecht des einzelnen Gesellschafters einer GmbH ist erst mit der GmbH-Novelle von 1980 gesetzlich ausdrücklich geregelt worden. Trotz dieser Kodifizierung sind jedoch keinesfalls alle Fragen über das individuelle Informationsrecht des Gesellschafters abschließend geklärt. Während bis zur GmbH-Novelle von 1980 die Fragen, ob das Informationsrecht Minderheiten- oder Individualrecht sei und ob ein Grund zum Auskunfts- bzw. Einsichtsrecht erforderlich sei, unklar und umstritten waren, stellt sich jetzt die Frage, ob der Gesetzgeber nicht einen Schritt zu weit gegangen ist, weil das Informationsrecht des Gesellschafters einer GmbH gemäß § 51 a GmbHG sehr umfassend, vielfältig und offenbar auch keinen zeitlichen Schranken unterworfen ist. Zwar enthält § 51 a GmbHG ein Informationsverweigerungsrecht zum Schutze der Gesellschaft, aber dieses unterliegt engen Voraussetzungen und reicht daher nicht aus, die Gesellschaft, insbesondere die kapitalistisch strukturierte GmbH, vor Nachteilen zu schützen. Es besteht zum einen die Gefahr, dass die Interessen der Gesellschaft an der Geheimhaltung der Gesellschaftsinterna verletzt werden. Zum anderen wird die Funktionsfähigkeit der Geschäftsführung durch die ständigen Informationsbegehren erheblich beeinträchtigt.
Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt deshalb darin, Lösungsmöglichkeiten zur Unangemessenheit des § 51 a GmbHG aufzuzeigen. Dabei werden ungeschriebene Schranken des Informationsrechts (insbesondere Treuepflicht des Gesellschafters), Wettbewerbsverbot des Gesellschafters kraft Treuepflicht und Satzungsbestimmungen zum Informationsrecht (insbesondere Satzungsbestimmungen zu einem Informationssystem) ausführlich untersucht. Dadurch soll im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Gesellschaft an einem ordnungsgemäßen Geschäftsablauf und an einer Geheimhaltung der geschäftlichen Vorgänge und den Informationsinteressen des Gesellschafters an den wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Gesellschaft ein gerechter Ausgleich aufgezeigt werden.

Reihe: konstanzer schriften zur rechtswissenschaft

 

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