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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 201

Marita Wangen

Der Familienlastenausgleich im Spannungsfeld von
sozialstaatlicher Sicherheit und
rechtsstaatlicher Freiheit

Familienlastenausgleich oder Familiengerechte Ausgestaltung
der Alterssicherung und der Einkommensbesteuerung

Auflage 2003; XXII, 282 Seiten, € 64,00. ISBN 3-89649-858-4

Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Familie in ihrer heutigen Gestalt, als Produkt gravierender wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen und als funktionsbewährte Institution eines rechtsstaatlichen Sozialstaates im verfassungsrechtlichen Wandel, existenziell auf Maßnahmen des sozialen Ausgleichs in Gestalt eines Familienlastenausgleichs angewiesen ist.
Für die Bereiche der Gesetzlichen Rentenversicherung und des Einkommensteuerrechts wird geprüft, ob ein sozialer Ausgleich vor dem Hintergrund einer leistungsgerechten Besteuerung des Einkommens der Familie und einer systemgerechten Beitragsgestaltung notwendig ist. Das geltende Rentenversicherungs- und Steuerrecht und die darum geführten Debatten vermischen zwei Aufgaben miteinander und verfehlen darüber beide, nämlich Familiengerechtigkeit und Familienlastenausgleich. Ob das Alterssicherungssystem den spezifischen Sicherungsbedürfnissen der Familien und ihrer Leistung wirklich Rechnung trägt, ohne sie zusätzlich zu belasten, und ob die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit deren Minderung durch die Familie hinreichend berücksichtigt, ist eines; ein anderes ist, ob und wie ein Ausgleich von Familienlasten als sozialer Ausgleich erfolgt.
Kindererziehungszeiten und Hinterbliebenenversorgung sind mit der Zielsetzung in die Gesetzliche Rentenversicherung gelangt, den Ausschluss Kinder erziehender Personen aus dem System der sozialen Sicherung zu kompensieren. Diesen Zweck erreichen die Maßnahmen in ihrer heutigen Ausgestaltung nicht. Eine systemgerechte, funktionstüchtige, erwerbsfinanzierte Rentenversicherung ist für soziale Ausgleichsrnaßnahmen zu Gunsten der Familien weder zuständig noch in der Lage. Verfassungsrechtlich geboten ist jedoch die Integration Kinder erziehender Personen in das System der sozialen Alterssicherung. Eine steuerfinanzierte Erziehungsrente würde die Gesetzliche Rentenversicherung, als Teilsystem der sozialen Alterssicherung, von einer ihren Grundlagen widersprechenden Verantwortlichkeit für Familien befreien. Gleichzeitig würde die Kindererziehung als notwendige Bedingung jedweder Alterssicherung in das System der sozialen Alterssicherung integriert. Mit der Steuerfinanzierung wäre gewährleistet, dass sich alle Bürger, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, an dieser Form der Alterssicherung beteiligen und damit die Kindererziehung auch als gesellschaftlich unverzichtbare Leistung honorieren.
Ein zusätzlicher steuerlicher Aufwand zur Finanzierung der Erziehungsrenten belastet die Familien dann in rechtswidriger Weise nicht, wenn die Besteuerung des Familieneinkommens, entsprechend ihrer durch die Erziehungs- und Betreuungsleistung geminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit, erfolgt. Das geltende Einkommensteuerrecht sieht einen sogenannten Familienleistungsausgleich vor. Er beinhaltet sowohl soziale Ausgleichsrnaßnahmen als auch Regelungen einer die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Familien berücksichtigende Besteuerung. Trotz dieses Familienleistungsausgleichs werden Familien in einem rechtswidrigen ja verfassungswidrigen Maß besteuert, denn eine die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Familien berücksichtigende Besteuerung ist erst dann realisiert, wenn von der steuerlichen Bemessungsgrundlage der Eigenunterhalt der Eltern, der Vollunterhalt der Kinder und die Aufwendungen für die Betreuung der Kinder in Abzug gebracht sind. Im Steuertarif ist zudem ein Familiengrundbetrag, als verfassungsrechtlich gewährleisteter Verbleibensbetrag, festzusetzen.
Erst dann, wenn diese notwendigen Änderungen vollzogen sind, gewinnt die Förderung der Familien durch Leistungen eines Familienlastenausgleichs wieder die Bedeutung einer zusätzlichen Wohltat und verliert im Hinblick auf die festgestellten verfassungswidrigen Regelungen und bestehenden rechtswidrigen Belastungen die Existenzsicherungsfunktion, die ihr heute noch zukommt.

Reihe: konstanzer schriften zur rechtswissenschaft

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