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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 205

Christiane Pöppelmann
Ausübung und Durchsetzung
von Zeugenrechten

Eine Betrachtung anhand des § 68 a Abs. 1 StPO
1. Auflage 2003, XVI, 154 Seiten; € 49,90. ISBN 3-89649-825-8

Wenn Sie sich als Zeuge auf eine Strafverhandlung vorbereiten oder Sie als Anwalt einen Zeugen im Rahmen einer solchen Verhandlung unterstützen, müssen Sie nicht nur Ihre Rechte kennen, sondern auch wissen, wie Sie die vorhandenen Rechte, die Ihnen die Strafprozessordnung gibt, einsetzen.
Die Arbeit befasst sich mit der Ausübung und Durchsetzung von Zeugenrechten im Strafverfahren. Das Gebot der Wahrheitsermittlung (§ 244 II StPO) kann das Gericht dazu veranlassen, einem Zeugen Fragen zu stellen, die tief in seinen privaten Bereich eindringen. In diesem Fall kann die Pflicht des Zeugen zur wahrheitsgemäßen Aussage den Kern seines Persönlichkeitsrechts, die geschützte Privat- oder Intimsphäre, berühren. Soweit die Beantwortung der Frage unerlässlich ist (§ 68 a Abs. 1 StPO), ist der Zeuge zur Offenlegung seiner Privatsphäre verpflichtet.
Gegenstand dieser Arbeit ist die Norm des § 68 a I StPO. In einem ersten Teil der Arbeit wird ein allgemeiner Überblick über den Zeugenschutz in der Entwicklung des Strafprozessrechts gegeben, wobei insbesondere auf das Opferschutzgesetz von 1986 und auf das Zeugenschutzgesetz von 1998 eingegangen wird. Weiter wird untersucht, welche gerichtlichen Entscheidungen zu § 68 a I StPO ergangen sind. In dem Hauptteil der Arbeit wird dann die Situation des Zeugen nach der geltenden Rechtslage verdeutlicht. Ausführlich wird im Rahmen der Arbeit auf das Recht des Zeugen zur Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes eingegangen. Anschließend werden neuere Ansätze der Literatur vorgestellt und näher analysiert, die vornehmlich durch den 62. DJT an Aktualität gewonnen haben, bevor sich dann eigene Überlegungen der Verfasserin dieser Arbeit anschließen.

Reihe "konstanzer schriften zur rechtswissenschaft"

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