Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 210
Torsten Rosenboom
Abschlussprüfung und Haftung nach portugiesischem Recht
1. Auflage 2004; XVIII, 298 Seiten; 49,80. ISBN 3-89649-931-9
Die Zusammenbrüche namhafter Unternehmen in den USA (Enron, Worldcom) und in Deutschland (z.B. Flow Tex, Comroad) entfachten auch in Europa und Deutschland neue Diskussionen über die Prüfung von Unternehmensabschlüssen. Dabei geht es in erster Linie um Fragen der Unabhängigkeit, der Berufs- und Prüfungsgrundsätze, der Qualitätssicherung und immer wieder auch der zivilrechtlichen Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers. Die Arbeit bereitet das diesbezügliche portugiesische Recht auf und stellt es dem deutschen Recht vergleichend gegenüber, um so neue Erkenntnisse und Anregungen für die entstandenen Diskussionen in Wissenschaft, Rechtsprechung und Gesetzgebung zu liefern.
Der erste Teil vermittelt zunächst einen Überblick über das aktuelle deutsche Recht zur gesetzlichen Abschlussprüfung und zur Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers.
Es folgt eine ausführliche Darstellung des korrespondierenden portugiesischen Rechts. Nach einem Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Rechts der gesetzlichen Abschlussprüfung in Portugal wird der portugiesische Jahresabschlussprüfer, der Revisor Oficial de Contas (kurz: ROC) vorgestellt. Dem schließen sich Ausführungen zur Struktur und Kontrolle portugiesischer Aktiengesellschaften an unter dem Blickwinkel der Stellung des ROC. Mit dessen Bestellung, Ersetzung und Abberufung sowie den Gründen für den Ausschluss eines ROC von der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung befasst sich der nächste Teil, der sich im Weiteren auch mit den Fragen der Ersetzung und Abberufung des ROC sowie den Gründen für den Ausschluss eines ROC von der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung auseinandersetzt. Schließlich werden in diesem Zusammenhang auch die Regelungen untersucht bezüglich der Auskunftsrechte des ROC gegenüber der prüfungspflichtigen Gesellschaft und gegenüber Dritten, ferner seiner Prüfungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten, der Qualitätskontrolle, Mitteilungspflichten gegenüber der prüfungspflichtigen Gesellschaft und gegenüber der Staatsanwaltschaft sowie die Vorschriften hinsichtlich seiner Verschwiegenheitspflicht und dem Verwertungsverbot.
Im Anschluss daran findet sich die Aufarbeitung der zivilrechtlichen Haftung des portugiesischen Jahresabschlussprüfers beginnend mit den einzelnen materiell-rechtlichen Haftungsnormen aus dem Wertpapiergesetz. Ausführlich dargestellt werden des Weiteren die Vorschriften zur Haftung des Abschlussprüfers im Gesetz über die Handelsgesellschaften. Die Ausführungen münden in die Subsumtion der Frage der Haftung des ROC unter die allgemeinen Haftungstatbestände des portugiesischen Zivilgesetzbuches. Im jeweiligen Zusammenhang mit den einzelnen Vorschriften werden zugleich auch die Möglichkeiten zur prozessualen Geltendmachung der Ansprüche aus den jeweiligen Kodifikationen beschrieben.
Der abschließende rechtsvergleichende Teil setzt sich mit den Unterschieden der beiden untersuchten Rechtsordnungen im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung und ihre Durchsetzung auseinander unter der Fragestellung, inwieweit sich die Übernahme der weitergehenden Haftung des portugiesischen Jahresabschlussprüfers in das deutsche Recht empfiehlt. Dabei wird anhand der Ziele der zivilrechtlichen Haftung zunächst das "Ob" einer Erweiterung der zivilrechtlichen Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers in Deutschland untersucht, unter Einbeziehung auch der Gesichtspunkte der Schadensstreuung und der gerechten Risikoverteilung. Nachdem die Arbeit zu dem Ergebnis kommt, dass eine Erweiterung der Haftung nach portugiesischem Vorbild nicht vorgenommen werden sollte, wird sodann die Frage nach der Art und Weise der Haftungsbeschränkung aufgeworfen und diesbezüglich vorgeschlagen, die Haftung des Pflichtprüfers gegenüber der prüfungspflichtigen Gesellschaft und gegenüber prüfungsvertragsfremden Dritten auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu beschränken. Die Arbeit befürwortet außerdem den Erlass einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Abschließend werden die portugiesische Derivativklage und die Möglichkeiten kollektiven Rechtsschutzes nach portugiesischem Recht rechtsvergleichend betrachtet mit der Empfehlung, Aktionärs- und Verbandsklagen unter bestimmten näher dargelegten Voraussetzungen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Jahresabschlussprüfer zuzulassen. Ablehnend gegenüber steht die Arbeit hingegen der Einführung einer Sammelklage und einer Derivativklage zugunsten der Gesellschaftsgläubiger gegen den Abschlussprüfer.
Im Anhang finden sich die wesentlichen portugiesischen Originalvorschriften.
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