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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 214

 

 

 

 

Sabine Ottinger

Preisagenturen im Spannungsverhältnis
zwischen Wettbewerb und Neutralität

– Eine wettbewerbsrechtliche Untersuchung –

1. Auflage 2004, XX, 238 Seiten; € 49,80. ISBN 3-89649-933-5

 

 

 

 

Seit Ende 1991 gibt es in Deutschland Preisagenturen. Das Entgelt für die Dienstleistung bemisst sich in aller Regel nach der potentiellen Ersparnis des Kunden im Vergleich zum von ihm selbst ermittelten Preis. Dabei handelt es sich – neben großen Agenturen mit Franchisesystem (z.B. Pro Buy, Preisagentur Aachen, Preiswärter) – überwiegend um kleinere Einzelunternehmen. Der Verband der pa-preisagenturen beispielsweise umfasst rund 100 eigenständige Agenturen, davon etwa 80 in Deutschland.Bislang spielten Preisagenturen im Geschäftsleben eine eher bescheidene Rolle. Es ist jedoch, insbesondere in letzter Zeit, ein stetiger Bedeutungszuwachs festzustellen. Darüber hinaus konnten sich viele Preisagenturen über eine Internetpräsenz neue Kundenkreise erschließen. Die überwiegende Anzahl der Kunden hat mittlerweile beim "Surfen" im Internet den ersten Kontakt zu einer Preisagentur. Auch der Wegfall des Rabattgesetzes kann sich in Zukunft positiv auf die Marktposition der Preisagenturen auswirken. Besteht bei jedem der vom Kunden nachgefragten Preise ein mehr oder weniger großer Verhandlungsspielraum, so kann die Aufstellung einer aussagekräftigen Preisübersicht nur nach jeweiligem Aushandeln des tatsächlichen Endpreises erfolgen. Übernimmt die Preisagentur diesen Teil, spart der Kunde ein Vielfaches an Zeit und Nerven.

Die Autorin beschäftigt sich grundsätzlich mit der Frage, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeit der Preisagenturen zulässig ist. Im Buch werden Mindestanforderungen an die Durchführung und Darstellung der Preisrecherche durch die Agenturen erarbeitet. Im Einzelnen werden Kriterien dargestellt, die von den Preisagenturen bei der Marktrecherche in Hinblick auf Art und Anzahl der einzubeziehenden Händler zu beachten sind. Zudem werden mehr als folgende Fragen beantwortet: Müssen sich etwa Einzelhändler, die weitaus höhere Standortkosten für Miete, Personal, Lagerhaltung etc. haben, den Vergleich mit "Schreibtisch"-Händlern gefallen lassen? Darf sich die Preisagentur auf die Recherche bei einigen wenigen großen Handelsketten beschränken oder kann besonders günstigen (Klein-) Anbietern ein Anspruch auf Aufnahme in den Preisvergleich zustehen, wenn die Nichteinbeziehung in den Preisvergleich für sie eine Absatzeinbuße bewirken kann? Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, ob die Zusammenarbeit einer Preisagentur mit einem bestimmten Lieferanten / Händler oder eine rechtliche Verbindung zwischen ihnen zulässig ist und inwieweit die Preisagenturen im Hinblick auf die aus Rentabilitätsgründen erfolgende Mehrfachverwendung der Rechercheergebnisse Aktualisierungspflichten unterliegen. Daneben stellt sich die Frage, um welche Art von Vertrag es sich bei der Absprache zwischen Kunden und Preisagentur handelt und damit welche Möglichkeiten der vertragsrechtlichen Ausgestaltung - die Zulässigkeit der Recherchetätigkeit vorausgesetzt - den Preisagenturen zur Verfügung stehen. Die vorangehende Aufzählung der Einzelfragen ist nicht abschließend zu verstehen. Es wird hier lediglich anhand von Beispielen aufgezeigt, welche Art von Problemstellungen sich für die Preisagenturentätigkeit ergeben können.


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