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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 219

Martin Triemel

Minderheitenschutz in den Organisationsvorschriften
der Betriebsverfassung

1. Auflage 2005, XVI, 312 Seiten; € 49,80. ISBN 3-89649-999-8

Die Arbeit beschäftigt sich mit der (verfassungsrechtlichen) Notwendigkeit, dem Umfang und der Ausprägung eines Minderheitenschutzes in betriebsverfassungsrechtlichen Organisations- und Verfahrensvorschriften.
Einleitend wird dabei auf Zweck, Funktion und grundgesetzliche Rahmenbedingungen des BetrVG eingegangen; zudem erfolgt eine Einteilung und Beschreibung der betrieblichen Minderheiten sowie die Begründung für einen generellen Minderheitenschutz. Daran schließt sich eine ausführliche und kritische Darstellung der wesentlichen betriebsverfassungsrechtlichen Wahl-, Besetzungs-, und Antragsrechte an.
Das Verhältniswahlsystem als Ausgangspunkt ist dabei gleichsam das grundlegende Strukturprinzip für einen allgemeinen Schutz betrieblicher Minderheiten; seine Ausgestaltung bei der Wahl, Besetzung und Geschäftsführung des Betriebsrats sowie anderer Betriebsverfassungsorgane bildet einen Schwerpunkt der Erörterungen. Im Rahmen der Abhandlung eines besonderen Minderheitenschutzes zugunsten spezifischer Minderheiten seien insbesondere die Vorschriften zum Schutz und zur Privilegierung von Minderheitsgewerkschaften erwähnt. Zusätzlich werden die Änderungen durch das am 27.07.2001 verkündete BetrVerf-Reformgesetz 2001 eingehend untersucht: Das gilt vor allem für die Abschaffung des Gruppenschutzes zugunsten der Arbeiter und Angestellten sowie die erstmalige zwingende geschlechtsspezifische Mindestquote (§ 15 II BetrVG). Hinzu treten Ausführungen zum neu geschaffenen "Vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe", dem aktiven Wahlrecht der Leiharbeitnehmer, vereinbarten Betriebsratsstrukturen nach § 3 BetrVG, der Delegation von Aufgaben auf Arbeitsgruppen (§ 28a BetrVG) und das Verfahren bei (Teil-)Freistellungen – alles natürlich aus der Perspektive des Minderheitenschutzes.
Gesondert erörtert wird auch die Besetzung und Geschäftsführung von Gesamt- und Konzernbetriebsrat. Sondergremien für Jugendliche und Auszubildende sowie für Schwerbehinderte bilden schließlich den Abschluß der Arbeit.

Schlagwörter: Minderheit, Minderheitenschutz, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat, Verhältniswahl, Gruppenschutz, Minderheitsgeschlecht.

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