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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 219
Martin
Triemel
Minderheitenschutz
in den Organisationsvorschriften
der Betriebsverfassung
1.
Auflage 2005, XVI, 312 Seiten; € 49,80. ISBN 3-89649-999-8
Die Arbeit beschäftigt sich
mit der (verfassungsrechtlichen) Notwendigkeit, dem Umfang und der Ausprägung
eines Minderheitenschutzes in betriebsverfassungsrechtlichen Organisations- und
Verfahrensvorschriften.
Einleitend wird dabei auf Zweck, Funktion und grundgesetzliche Rahmenbedingungen
des BetrVG eingegangen; zudem erfolgt eine Einteilung
und Beschreibung der betrieblichen Minderheiten sowie die Begründung für einen
generellen Minderheitenschutz. Daran schließt sich eine ausführliche und
kritische Darstellung der wesentlichen betriebsverfassungsrechtlichen Wahl-,
Besetzungs-, und Antragsrechte an.
Das Verhältniswahlsystem als Ausgangspunkt ist dabei gleichsam das grundlegende
Strukturprinzip für einen allgemeinen Schutz betrieblicher Minderheiten; seine
Ausgestaltung bei der Wahl, Besetzung und Geschäftsführung des Betriebsrats
sowie anderer Betriebsverfassungsorgane bildet einen Schwerpunkt der
Erörterungen. Im Rahmen der Abhandlung eines besonderen Minderheitenschutzes
zugunsten spezifischer Minderheiten seien insbesondere die Vorschriften zum
Schutz und zur Privilegierung von Minderheitsgewerkschaften erwähnt. Zusätzlich
werden die Änderungen durch das am 27.07.2001 verkündete BetrVerf-Reformgesetz
2001 eingehend untersucht: Das gilt vor allem für die Abschaffung des Gruppenschutzes
zugunsten der Arbeiter und Angestellten sowie die erstmalige zwingende
geschlechtsspezifische Mindestquote (§ 15 II BetrVG).
Hinzu treten Ausführungen zum neu geschaffenen "Vereinfachten
Wahlverfahrens für Kleinbetriebe", dem aktiven Wahlrecht der
Leiharbeitnehmer, vereinbarten Betriebsratsstrukturen nach § 3 BetrVG, der Delegation von Aufgaben auf Arbeitsgruppen (§
28a BetrVG) und das Verfahren bei
(Teil-)Freistellungen – alles natürlich aus der Perspektive des
Minderheitenschutzes.
Gesondert erörtert wird auch die Besetzung und Geschäftsführung von Gesamt- und
Konzernbetriebsrat. Sondergremien für Jugendliche und Auszubildende sowie für
Schwerbehinderte bilden schließlich den Abschluß der
Arbeit.
Schlagwörter: Minderheit, Minderheitenschutz,
Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat, Verhältniswahl, Gruppenschutz,
Minderheitsgeschlecht.
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Reihe "konstanzer schriften zur rechtswissenschaft