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S

Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 225

 

Thomas Härle

Inhalt und Grenzen der
Leistungspflicht beim Vermächtnis
individuell bestimmter Gegenstände

2006, XXII, 240 Seiten; € 49,80. ISBN 3-86628-068-8

 

 

 

 

Vermächtnisse über Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen dagegen Vermächtnisse, die sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der §§ 2169 Abs. 1, 2171 Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern - als Ergebnis der ergänzenden Testamentsauslegung - häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält.

In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach § 275 BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des Vermächtnisnehmers.

 

 

Schlagworte: Stückvermächtnis, Stückverschaffungsvermächtnis, Vermächtniserfüllung, Vermächtnisgegenstand, Nachlasszugehörigkeit, Vertragsvermächtnis, Surrogation.

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