Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 225
Thomas Härle
Inhalt
und Grenzen der
Leistungspflicht beim Vermächtnis
individuell bestimmter Gegenstände
2006, XXII, 240 Seiten; €
49,80. ISBN 3-86628-068-8
Vermächtnisse über
Sachen oder Rechte entwickeln sich im Normalfall in der Weise, dass der vermachte
Gegenstand bis zum Erbfall nicht aus dem Erblasservermögen ausscheidet und die
sodann entstehende Vermächtnisschuld aus der Erbschaft erfüllt werden kann. Im
Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen dagegen Vermächtnisse, die
sich regelwidrig entwickeln. Wird der Vermächtnisgegenstand etwa zu Lebzeiten
des Erblassers gestohlen oder veräußert, kann das Vermächtnis, wie es der
Erblasser verstanden hat, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand zahlreicher
Beispielsfälle wird aufgezeigt, dass die regelwidrige Entwicklung der im
Hinblick auf den Vermächtnisgegenstand maßgeblichen Verhältnisse nicht
notwendigerweise zur gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge der §§ 2169 Abs. 1, 2171
Abs. 1, 2172 Abs. 1 BGB führen muss, sondern - als Ergebnis der ergänzenden
Testamentsauslegung - häufig ein inhaltsverändertes Wirksamwerden des
Vermächtnisses, also eine Surrogation des Vermächtnisgegenstandes, in Betracht
kommt. Für die praktische Testamentsauslegung werden konkrete Leitlinien
dargestellt, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben, ob und unter welchen
Voraussetzungen der Vermächtnisnehmer statt des ursprünglichen
Vermächtnisgegenstandes einen Ersatzgegenstand erhält.
In einem zweiten
Schwerpunkt widmet sich die Untersuchung den Störungen des Vermächtnisanspruchs
in der Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Gerade beim Vermächtnis
erbschaftszugehöriger Sachen nutzt der beschwerte Erbe die ihm gegebene
Rechtsmacht über den Nachlaß nicht selten dazu, den Erblasserwillen und das
Vermächtnis zu durchkreuzen. Für solche Störungsfälle zeigt die Arbeit das
besondere Zusammenspiel zwischen Erbrecht und allgemeinem Schuldrecht sowie
Lösungsvorschläge für die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der
praktischen Rechtsanwendung auf. Dargestellt werden insbesondere die
Voraussetzungen der Leistungsbefreiung des Vermächtnisbeschwerten nach § 275
BGB und die Schadensersatz- bzw. Ersatzherausgabeansprüche des
Vermächtnisnehmers.
Schlagworte: Stückvermächtnis,
Stückverschaffungsvermächtnis, Vermächtniserfüllung, Vermächtnisgegenstand,
Nachlasszugehörigkeit, Vertragsvermächtnis, Surrogation.
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