Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 238
Kornelia Trautmann
Die Eventmarke
Markenschutz von Sponsoring und Merchandising.
1. Aufl. 2008. XIV, 326 Seiten; € 49,80.
ISBN 3-86628-223-0; 978-3-86628-223-0
Selten hat eine markenrechtliche
Streifrage so im Interesse der Öffentlichkeit gestanden wie die der
Schutzfähigkeit der Eventmarke, ausgelöst durch die
Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Grund sind die erheblichen
wirtschaftlichen Auswirkungen einer Entscheidung über eine solche Marke. Auch
wenn sportlich die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland längst der
Vergangenheit angehört und die Bezeichnungen FUSSBALL WM 2006 oder WM
2006 mit dem Ende der Fußballweltmeisterschaft ihre wirtschaftliche
Bedeutung verloren haben, sind die grundsätzlichen markenrechtlichen
Fragestellungen geblieben, weil die nächsten derartigen Veranstaltungen, wie
die Fußballeuropameisterschaft 2008 in der Schweiz und in Österreich oder die Fußballweltmeisterschaft 2010
in Südafrika bevorstehen, bei denen es wieder um den markenrechtlichen Schutz
der Veranstaltungsbezeichnungen geht. So sind bereits die Marken für die
Fußballeuropameisterschaft 2008 in der Schweiz und in Österreich und für die
Fußball Europameisterschaft 2012 in Polen und in der Ukraine zur
Markeneintragung angemeldet. Auch die FIFA hat schon Marken für die Fußballweltmeisterschaft
der Männer in Südafrika im Jahre 2010 sowie in Brasilien im Jahre 2014
angemeldet. Schließlich wird im Jahre 2011 erneut die Fußballweltmeisterschaft
in Deutschland ausgetragen, dieses Mal der Frauen, wofür auch schon
Markenanmeldungen vorliegen.
Wirtschaftliche Aspekte stehen bei der
Frage nach der Schutzfähigkeit der Marke im Vordergrund. Dabei gehen die
Auffassungen über die markenrechtliche Schutzfähigkeit der Eventmarken
weit auseinander. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, Klarheit in die
unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu bringen. Es ist daher zu untersuchen,
ob, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Markenschutz für
Veranstaltungsbezeichnungen rechtlich möglich ist.
Veranstaltungsbezeichnungen werden
zunehmend als Marke angemeldet. Das Deutsche Patentund
Markenamt (DPMA) begegnet diesem „Trend“ mit Skepsis und verweigert in vielen
Fällen die Eintragung solcher Marken in das Markenregister. Folglich steigt die
Anzahl der Verfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG)
wegen dieser Marken. So heißt es im Jahresbericht 2005 des Bundespatentgericht:
„Zunehmend sind Verfahren am Bundespatentgericht anhängig zur Anmeldung von
Zeichen für die Durchführung von Veranstaltungen in Verbindung mit zahlreichen
Waren als Merchandisingartikel.“
Zu Beginn dieser Arbeit werden die
Begriffe des Sponsorings, des Merchandisings, des Events sowie des Ambush Marketings erläutert. Daran schließt sich eine
Problemdarstellung und eine Abgrenzung zu weiteren rechtlichen Themengebieten
an. Es folgen Ausführungen grundsätzlicher Art zur Veranstaltungsbezeichnung
als Marke, in denen vor allem eine Übersicht über die möglichen Gegenstände
einer Eventmarke gegeben werden. Danach wird die
Anerkennung der Eventmarke aus Sicht der
markenrechtlichen Funktionenlehre behandelt. Sodann werden die Kriterien der
Marken- und Eintragungsfähigkeit erörtert, mit dem Schwerpunkt auf der
konkreten Unterscheidungskraft und dem möglichen Freihaltebedürfnis. Wegen der
Bedeutung für die markenrechtliche Entwicklung wird auf das OlympSchG sowie auf die gegenwärtige Situation
bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 in
Österreich und in der Schweiz eingegangen. Die Untersuchung schließt mit einem
kurzen Fazit.
Inhaltsverzeichnis des Buches "Die Eventmarke"
Schlagwörter: Eventmarke,
Veranstaltungsmarke, Veranstaltungsbezeichnung, Markenschutz, Veranstaltungen,
Sponsoring, Merchandising, Markengesetz, Markenfähigkeit, Eintragungsfähigkeit,
Rechtsprechung, Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, Fußballweltmeisterschaft
2006
Reihe: konstanzer schriften zur rechtswissenschaft
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