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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 242

 

Christian Oliver Maron

Das 39. Strafrechtsänderungsgesetz

- Die strafrechtliche Antwort auf Graffiti? -

2009, XVI, 292 XL Seiten; € 49,80. ISBN 3-86628-259-1; 978-3-86628-259-9

 

Am 08.09.2005 trat das 39. Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft. Vorangegangen war eine mehr als sieben Jahre währende Debatte, die am 08.07.2005 ihren Abschluss mit dem Bundesratsbeschluss zur Änderung der §§ 303 und 304 StGB fand. Ausgangslage war die Tatsache, dass auf der einen Seite eine teilweise Straflosigkeit von Graffiti-Sprayern bestand und auf der anderen Seite die volkswirtschaftlichen Schäden im Zusammenhang mit Graffiti und deren Beseitigung auf dreistellige Millionenbeträge gestiegen waren.

 

Die vorliegende Arbeit thematisiert die Novellierung der §§ 303 und 304 StGB durch das 39. StrÄndG im Hinblick auf ihre Notwendigkeit. Sie untersucht weiter die Vereinbarkeit mit geltendem Recht, die letztendliche Ausgestaltung der §§ 303, 304 StGB n.F. und die damit verbundenen praktischen Folgen. Als Ergebnis wird aufgezeigt werden, dass eine umfassende Bestrafung für die Sachbeschädigung durch Graffiti erforderlich ist; den Gesetzeswortlaut der entsprechenden Normen sollte man aber anders formulieren.

 

Es wird dabei kumulativ in allen Dimensionen der „gesamten Strafrechtswissenschaft“ nach Antworten zur Existenzberechtigung der neuen §§ 303 Abs. 2, 304 Abs. 2 StGB gesucht. Die wissenschaftlichen Arbeiten, die sich mit diesem Thema seit Inkrafttreten der geänderten Normen auseinandergesetzt haben, stellen schwerpunktmäßig entweder auf kriminologische und kriminalpolitische Aspekte ab oder aber rücken die strafrechtsdogmatische Seite in den Vordergrund. Nach Ansicht des Verfassers kam deswegen bisher die ausreichende Verknüpfung und Verzahnung aller Betrachtungswinkel zu kurz, die bei der strafrechtlichen Erfassung von einem Phänomen wie Graffiti einer selektiven Betrachtung vorzuziehen ist. Es besteht nämlich einerseits die Möglichkeit, Graffiti vorschnell als strafunwürdiges jugendliches Fehlverhalten abzustempeln, aber andererseits soll die Gefahr der starren Betrachtung aus dem viel beschworenen akademischen Elfenbeinturm vermieden werden. Darum will diese Arbeit der strafrechtsdogmatischen Seite, die natürlich einer ausgiebigen Überprüfung standhalten muss, ein Fundament durch die kriminalpolitischen und kriminologischen Erwägungen und den damit verbundenen Rückschlüssen geben. Der Erkenntnisfortschritt dieser Arbeit soll nicht zuletzt darin zu sehen sein, dass auf die bisher unbeantwortete Frage nach der praktischen Umsetzung der Reform und ihre Auswirkungen eine Antwort gegeben wird, indem auch die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden seit Inkrafttreten des 39. StrÄndG berücksichtigt und untersucht werden.

 

Im ersten Kapitel wird nach einer Einführung in die Graffitiproblematik der Beschädigungsbegriff vor der Novellierung und die damit verbundenen Mängel in Bezug auf eine strafrechtliche Erfassung von Graffiti sowie außerstrafrechtlichen Zusammenhänge dargestellt. Im zweiten Kapitel werden kriminalpolitische und kriminologische Erwägungen zu Graffiti angestellt. Aufgabe des dritten Kapitels soll es sein, mithilfe der allgemeinen Rechtsprinzipien und der Strafrechtsdogmatik zu zeigen, dass eine Erweiterung der Sachbeschädigungsnormen zum Zwecke der Erfassung von Graffiti mit keinem der bei einer Normschaffung zu beachtenden Prinzipien kollidiert. Das vierte Kapitel setzt sich hauptsächlich mit dem letztendlich Gesetz gewordenen Entwurf auseinander. Das fünfte Kapitel befasst sich mit den Auswirkungen der Reform in der Praxis. Das sechste Kapitel widmet sich reformpolitischen Überlegungen und einem vom Verfasser erdachten alternativen Gesetzesentwurf. Abgeschlossen wird diese Arbeit durch eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und einer Schlussbetrachtung im siebten Kapitel. Der Anhang enthält die wichtigsten Begriffe der Graffitiszene, die verschiedenen diskutierten Gesetzesentwürfe, den Fragebogen zu den Auswirkungen der Reform und ein ausführliches Literaturverzeichnis.

 

Schlagwörter: Graffiti, Sprayer, Strafbarkeit, Sachbeschädigung, Reinigungsschäden, 39. Strafrechtsänderungsgesetz, Strafrecht, Jugendkriminalität, Kriminalpolitik, Kriminologie, Reform, Symbolisches Strafrecht, Veränderung des Erscheinungsbildes, Strafverfolgung, Reformvorschläge, Broken-Windows, Zero-Tolerance

 

Reihe: konstanzer schriften zur rechtswissenschaft

 

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