Hartung-Gorre
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 242
Christian
Oliver Maron
Das 39. Strafrechtsänderungsgesetz
- Die strafrechtliche
Antwort auf Graffiti? -
2009, XVI, 292 XL Seiten; € 49,80.
ISBN 3-86628-259-1; 978-3-86628-259-9
Am 08.09.2005 trat das 39.
Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft. Vorangegangen war eine mehr als sieben
Jahre währende Debatte, die am 08.07.2005 ihren Abschluss mit dem
Bundesratsbeschluss zur Änderung der §§ 303 und 304 StGB fand. Ausgangslage war
die Tatsache, dass auf der einen Seite eine teilweise Straflosigkeit von
Graffiti-Sprayern bestand und auf der anderen Seite die volkswirtschaftlichen
Schäden im Zusammenhang mit Graffiti und deren Beseitigung auf dreistellige
Millionenbeträge gestiegen waren.
Die vorliegende Arbeit thematisiert
die Novellierung der §§ 303 und 304 StGB durch das 39. StrÄndG
im Hinblick auf ihre Notwendigkeit. Sie untersucht weiter die Vereinbarkeit mit
geltendem Recht, die letztendliche Ausgestaltung der §§ 303, 304 StGB n.F. und
die damit verbundenen praktischen Folgen. Als Ergebnis wird aufgezeigt werden,
dass eine umfassende Bestrafung für die Sachbeschädigung durch Graffiti
erforderlich ist; den Gesetzeswortlaut der entsprechenden Normen sollte man
aber anders formulieren.
Es wird dabei kumulativ in allen
Dimensionen der „gesamten Strafrechtswissenschaft“ nach Antworten zur
Existenzberechtigung der neuen §§ 303 Abs. 2, 304 Abs. 2 StGB gesucht. Die
wissenschaftlichen Arbeiten, die sich mit diesem Thema seit Inkrafttreten der geänderten
Normen auseinandergesetzt haben, stellen schwerpunktmäßig entweder auf
kriminologische und kriminalpolitische Aspekte ab oder aber rücken die
strafrechtsdogmatische Seite in den Vordergrund. Nach Ansicht des Verfassers
kam deswegen bisher die ausreichende Verknüpfung und Verzahnung aller
Betrachtungswinkel zu kurz, die bei der strafrechtlichen Erfassung von einem
Phänomen wie Graffiti einer selektiven Betrachtung vorzuziehen ist. Es besteht
nämlich einerseits die Möglichkeit, Graffiti vorschnell als strafunwürdiges
jugendliches Fehlverhalten abzustempeln, aber andererseits soll die Gefahr der
starren Betrachtung aus dem viel beschworenen akademischen Elfenbeinturm
vermieden werden. Darum will diese Arbeit der strafrechtsdogmatischen Seite,
die natürlich einer ausgiebigen Überprüfung standhalten muss, ein Fundament
durch die kriminalpolitischen und kriminologischen Erwägungen und den damit
verbundenen Rückschlüssen geben. Der Erkenntnisfortschritt dieser Arbeit soll
nicht zuletzt darin zu sehen sein, dass auf die bisher unbeantwortete Frage
nach der praktischen Umsetzung der Reform und ihre Auswirkungen eine Antwort
gegeben wird, indem auch die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden seit
Inkrafttreten des 39. StrÄndG berücksichtigt und
untersucht werden.
Im ersten Kapitel wird nach einer
Einführung in die Graffitiproblematik der Beschädigungsbegriff vor der
Novellierung und die damit verbundenen Mängel in Bezug auf eine strafrechtliche
Erfassung von Graffiti sowie außerstrafrechtlichen Zusammenhänge dargestellt.
Im zweiten Kapitel werden kriminalpolitische und kriminologische Erwägungen zu
Graffiti angestellt. Aufgabe des dritten Kapitels soll es sein, mithilfe der
allgemeinen Rechtsprinzipien und der Strafrechtsdogmatik zu zeigen, dass eine
Erweiterung der Sachbeschädigungsnormen zum Zwecke der Erfassung von Graffiti
mit keinem der bei einer Normschaffung zu beachtenden Prinzipien kollidiert.
Das vierte Kapitel setzt sich hauptsächlich mit dem letztendlich Gesetz
gewordenen Entwurf auseinander. Das fünfte Kapitel befasst sich mit den
Auswirkungen der Reform in der Praxis. Das sechste Kapitel widmet sich
reformpolitischen Überlegungen und einem vom Verfasser erdachten alternativen
Gesetzesentwurf. Abgeschlossen wird diese Arbeit durch eine Zusammenfassung der
wichtigsten Ergebnisse und einer Schlussbetrachtung im siebten Kapitel. Der
Anhang enthält die wichtigsten Begriffe der Graffitiszene, die verschiedenen
diskutierten Gesetzesentwürfe, den Fragebogen zu den Auswirkungen der Reform
und ein ausführliches Literaturverzeichnis.
Schlagwörter: Graffiti, Sprayer, Strafbarkeit,
Sachbeschädigung, Reinigungsschäden, 39. Strafrechtsänderungsgesetz,
Strafrecht, Jugendkriminalität, Kriminalpolitik, Kriminologie, Reform,
Symbolisches Strafrecht, Veränderung des Erscheinungsbildes, Strafverfolgung,
Reformvorschläge, Broken-Windows, Zero-Tolerance
Reihe:
konstanzer schriften
zur rechtswissenschaft
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