Hartung-Gorre Verlag

Inh.: Dr. Renate Gorre

D-78465 Konstanz

Fon: +49 (0)7533 97227 Fax: +49 (0)7533 97228
eMail: verlag@hartung-gorre.de

www.hartung-gorre.de

 

S

 

Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 251

Tania Bolaños Enriquez,
Anwendung des humanitären Völkerrechts auf
militärische Interventionen der Vereinten Nationen
in internen bewaffneten Konflikten unter
besonderer Beachtung der bewaffneten Konflikte in Afrika.

1. Auflage 2011, X, 176 Seiten; € 49,80.
ISBN 3-86628-397-0, 978-3-86628-397-8

 

 

 

 

 

 

Zum Inhaltsverzeichnis des Buches

 

Einleitung und Gang der Untersuchung

 

Die Untersuchung ist in drei Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel werden die Grundlagen für die Anwendung des VII. Kapitels der VN-Satzung und für die Durchführung von VN-Einsätzen in internen bewaffneten Konflikten dargestellt. Ausgehend von der bisherigen Praxis des Sicherheitsrats werden verschiedene Kriterien erläutert, die dem Sicherheitsrat dazu dienen, nach seinem Ermessen interne bewaffnete Konflikte als Bedrohung des Weltfriedens oder der internationalen Sicherheit einzustufen. Das erste Kapitel beleuchtet ferner die Mittel, die den Vereinten Nationen zur Erhaltung des Weltfriedens zur Verfügung stehen, wobei die Durchführung militärischer Zwangsmaßnahmen im Mittelpunkt steht. Diese erlauben die Anwendung von Waffengewalt, was wiederum der Anknüpfungspunkt für die Anwendung des humanitären Völkerrechts sein könnte. Darüber hinaus wird die Bindung der Vereinten Nationen, des Sicherheitsrats und der VN-Mitgliedstaaten an das humanitäre Völkerrecht, ob völkerrechtliche Verträge, Völkergewohnheitsrecht oder ius cogens, aber auch an die Menschenrechte erörtert. Da die Vereinten Nationen als solche nicht Partei der völkerrechtlichen Verträge sind, sind sie prinzipiell nicht an das humanitäre Völkerrecht gebunden. Diese Aussage erscheint allerdings insoweit zweifelhaft, als es gerade zu den Zielen der Organisation gehört, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu festigen. Schließlich behandelt dieses Kapitel die verschiedenen Arten von VN-Einsätzen und befasst sich mit dem Problem des Fehlens eigener Streitkräfte der Vereinten Nationen sowie den in diesem Zusammenhang entwickelten Lösungen.

Im zweiten Kapitel dieser Dissertation wird, ausgehend von der Praxis der Vereinten Nationen in internen bewaffneten Konflikten in Afrika, aufgezeigt, welche Ausprägung des humanitären Völkerrechts bei der Durchführung militärischer Zwangsmaßnahmen zur Anwendung kommt. Zunächst wird kurz der Ablauf des jeweiligen bewaffneten Konfliktes dargestellt. Ebenso werden die Reaktionen der Vereinten Nationen, die Anwendung des VII. Kapitels der VN-Satzung sowie die Kommando- und Kontrollstruktur der jeweiligen VN-Einsätze erläutert. In engem Zusammenhang damit steht die Schilderung der Vorgehensweise der VN-Einheiten in Ausführung der jeweiligen Mission. Dabei sind die Umstände zu erläutern, die für eine unmittelbare Teilnahme der VN-Einheiten an den jeweiligen Feindseligkeiten sprechen könnten. Dieses Kapitel beleuchtet darüber hinaus den Rechtsrahmen, den die VN-Einheiten bei der Ausführung ihrer Mission im Einsatzgebiet beachten mussten. Schließlich stellt es Begebenheiten dar, die sich im Rahmen der jeweiligen Einsätze ereigneten und die als Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gelten könnten, sollte dieses anwendbar sein. Diese Untersuchung dient dazu, die Gemeinsamkeiten der ausgewählten Fallstudien in Bezug auf die Erhaltung der Regeln des humanitären Völkerrechts herauszuarbeiten.

Im dritten Kapitel werden die auf VN-Einheiten in internen bewaffneten Konflikten anwendbaren Regeln des humanitären Völkerrechts, aber auch die Menschenrechte, erörtert. Dieses Kapitel stellt den Schwerpunkt dieser Dissertation dar. Nichts kann jedoch unternommen werden, wenn die Bindung der VN-Einheiten an das humanitäre Völkerrecht nicht sichergestellt ist. Die Frage ist daher, ob die VN-Einheiten verpflichtet sind, das humanitäre Völkerrecht zu achten. Dabei wird darauf einzugehen sein, ob eine Bindung der VN-Einheiten an das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte aus der entsprechenden Bindung der Vereinten Nationen oder der Truppenstellerstaaten hergeleitet werden kann. Sollte keine dieser Regeln anwendbar sein, wäre die Schaffung neuer Regeln notwendig. Daher ist die Beantwortung der Frage, ob die VN-Einheiten verpflichtet sind, das humanitäre Völkerrecht zu achten, von grundlegender Bedeutung. Zuerst ist zu prüfen, inwiefern die VN-Einheiten aufgrund der Wahrnehmung ihrer Funktionen im Einsatzgebiet als Kombattanten zu betrachten sind. Durch die Autorisierung zur Gewaltanwendung dürfen die VN-Einheiten an Feindseligkeiten teilnehmen, wodurch sie zu militärischen Akteuren werden können.

Im Anschluss daran kommt es zu einer detaillierten Darstellung der auf die VN-Einheiten in internen bewaffneten Konflikten anwendbaren Regeln des humanitären Völkerrechts. Mit dem anwendbaren Recht hängt die Frage nach der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit für Verstöße der VN-Einheiten gegen das humanitäre Völkerrecht zusammen. Dies wird zuletzt kurz erläutert.

 

Schlagwörter: humanitäres Völkerrecht, Krieg, bewaffnete Konflikte, Afrika, Militärintervention

 

Direkt bestellen bei / to order directly from: verlag@hartung-gorre.de

Reihe: konstanzer schriften zur rechtswissenschaft

Hartung-Gorre Verlag Konstanz, http://www.hartung-gorre.de

Buchbestellungen in Ihrer Buchhandlung oder direkt:

Hartung-Gorre Verlag D-78465  Konstanz // Germany

Telefon: +49 (0) 7533 97227 // Telefax: +49 (0) 7533 97228

http://www.hartung-gorre.de

eMail: verlag@hartung-gorre.de