Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft Band 251
Tania Bolaños Enriquez,
Anwendung
des humanitären Völkerrechts auf
militärische Interventionen der Vereinten Nationen
in internen bewaffneten Konflikten unter
besonderer Beachtung der bewaffneten Konflikte in Afrika.
1. Auflage
2011, X, 176 Seiten; € 49,80.
ISBN 3-86628-397-0, 978-3-86628-397-8
Zum Inhaltsverzeichnis des Buches
Einleitung und Gang der Untersuchung
Die Untersuchung ist in drei Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel
werden die Grundlagen für die Anwendung des VII. Kapitels der VN-Satzung und
für die Durchführung von VN-Einsätzen in internen bewaffneten Konflikten
dargestellt. Ausgehend von der bisherigen Praxis des Sicherheitsrats werden
verschiedene Kriterien erläutert, die dem Sicherheitsrat dazu dienen, nach
seinem Ermessen interne bewaffnete Konflikte als Bedrohung des Weltfriedens
oder der internationalen Sicherheit einzustufen. Das erste Kapitel beleuchtet
ferner die Mittel, die den Vereinten Nationen zur Erhaltung des Weltfriedens
zur Verfügung stehen, wobei die Durchführung militärischer Zwangsmaßnahmen im
Mittelpunkt steht. Diese erlauben die Anwendung von Waffengewalt, was wiederum
der Anknüpfungspunkt für die Anwendung des humanitären Völkerrechts sein
könnte. Darüber hinaus wird die Bindung der Vereinten Nationen, des
Sicherheitsrats und der VN-Mitgliedstaaten an das humanitäre Völkerrecht, ob
völkerrechtliche Verträge, Völkergewohnheitsrecht oder ius
cogens, aber auch an die Menschenrechte erörtert. Da die Vereinten Nationen als solche nicht Partei
der völkerrechtlichen Verträge sind, sind sie prinzipiell nicht an das
humanitäre Völkerrecht gebunden. Diese Aussage erscheint allerdings insoweit
zweifelhaft, als es gerade zu den Zielen der Organisation gehört, die Achtung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu festigen. Schließlich behandelt
dieses Kapitel die verschiedenen Arten von VN-Einsätzen und befasst sich mit dem
Problem des Fehlens eigener Streitkräfte der Vereinten Nationen sowie den in
diesem Zusammenhang entwickelten Lösungen.
Im zweiten Kapitel dieser Dissertation wird, ausgehend von der
Praxis der Vereinten Nationen in internen bewaffneten Konflikten in Afrika,
aufgezeigt, welche Ausprägung des humanitären Völkerrechts bei der Durchführung
militärischer Zwangsmaßnahmen zur Anwendung kommt. Zunächst wird kurz der
Ablauf des jeweiligen bewaffneten Konfliktes dargestellt. Ebenso werden die
Reaktionen der Vereinten Nationen, die Anwendung des VII. Kapitels der
VN-Satzung sowie die Kommando- und Kontrollstruktur der jeweiligen VN-Einsätze
erläutert. In engem Zusammenhang damit steht die Schilderung der Vorgehensweise
der VN-Einheiten in Ausführung der jeweiligen Mission. Dabei sind die Umstände
zu erläutern, die für eine unmittelbare Teilnahme der VN-Einheiten an den
jeweiligen Feindseligkeiten sprechen könnten. Dieses Kapitel beleuchtet darüber
hinaus den Rechtsrahmen, den die VN-Einheiten bei der Ausführung ihrer Mission
im Einsatzgebiet beachten mussten. Schließlich stellt es Begebenheiten dar, die
sich im Rahmen der jeweiligen Einsätze ereigneten und die als Verstöße gegen
das humanitäre Völkerrecht gelten könnten, sollte dieses anwendbar sein. Diese
Untersuchung dient dazu, die Gemeinsamkeiten der ausgewählten Fallstudien in
Bezug auf die Erhaltung der Regeln des humanitären Völkerrechts
herauszuarbeiten.
Im dritten Kapitel werden die auf VN-Einheiten in internen
bewaffneten Konflikten anwendbaren Regeln des humanitären Völkerrechts, aber
auch die Menschenrechte, erörtert. Dieses Kapitel stellt den Schwerpunkt dieser
Dissertation dar. Nichts kann jedoch unternommen werden, wenn die Bindung der
VN-Einheiten an das humanitäre Völkerrecht nicht sichergestellt ist. Die Frage
ist daher, ob die VN-Einheiten verpflichtet sind, das humanitäre Völkerrecht zu
achten. Dabei wird darauf einzugehen sein, ob eine Bindung der VN-Einheiten an
das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte aus der entsprechenden
Bindung der Vereinten Nationen oder der Truppenstellerstaaten hergeleitet
werden kann. Sollte keine dieser Regeln anwendbar sein, wäre die Schaffung
neuer Regeln notwendig. Daher ist die Beantwortung der Frage, ob die
VN-Einheiten verpflichtet sind, das humanitäre Völkerrecht zu achten, von
grundlegender Bedeutung. Zuerst ist zu prüfen, inwiefern die VN-Einheiten
aufgrund der Wahrnehmung ihrer Funktionen im Einsatzgebiet als Kombattanten zu
betrachten sind. Durch die Autorisierung zur Gewaltanwendung dürfen die VN-Einheiten
an Feindseligkeiten teilnehmen, wodurch sie zu militärischen Akteuren werden
können.
Im Anschluss daran kommt es zu einer detaillierten Darstellung der
auf die VN-Einheiten in internen bewaffneten Konflikten anwendbaren Regeln des
humanitären Völkerrechts. Mit dem anwendbaren Recht hängt die Frage nach der
völkerrechtlichen Verantwortlichkeit für Verstöße der VN-Einheiten gegen das
humanitäre Völkerrecht zusammen. Dies wird zuletzt kurz erläutert.
Schlagwörter: humanitäres
Völkerrecht, Krieg, bewaffnete Konflikte, Afrika, Militärintervention
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Reihe: konstanzer schriften
zur rechtswissenschaft
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