Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 252
Boris
Mattes,
Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft
unter besonderer Berücksichtigung des § 233 StGB.
1. Auflage 2011, 346 Seiten; € 49,80.
ISBN 3-86628-398-9; 978-3-86628-398-5
Zum Inhaltsverzeichnis des Buches
Denkt man an den Schutz der
Arbeitskraft im weiteren Sinne, so liegt die Assoziation mit den
Sicherungssystemen des Sozialstaates nahe. Neben dem Arbeitslosengeld I besteht
mit dem Arbeitslosengeld II eine weitere Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Ferner bestehen klassische Risikoversicherungen, die etwa die Berufsunfähigkeit
aufgrund eines Unfallereignisses absichern. Ausgangspunkt dieser Sicherungssysteme
ist somit immer der Wegfall der Arbeitskraft als Einnahmequelle aufgrund eines
Ereignisses, sei dies durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder einen Unfall.
Wesentlich spärlicher und versteckter, zum Großteil nur in Nebengesetzen
geregelt, sind hingegen diejenigen Normen, welche die uneingeschränkte Ausübung
und den Einsatz der Arbeitskraft unter – jedenfalls nach unserem Verständnis –
angemessenen Bedingungen ermöglichen sollen. Häufig anzutreffen ist die
Ausbeutung in Abhängigkeitsverhältnissen, die zunächst schon deshalb den
„Mantel der Legalität“ um sich hüllt, weil die jeweilige Person (scheinbar) aus
eigenem Antrieb das Abhängigkeitsverhältnis eingegangen ist. Deshalb ist es in
vielen Bereichen treffender, von einem indirekten Zwang und der Ausnutzung
wirtschaftlicher Not als Grundlage der Ausbeutung auszugehen.
Die organisierte, grenzüberschreitende
Kriminalität im Bereich des Menschenhandels geht noch wesentlich weiter.
Menschenrechte und sogar die persönliche Würde werden vollständig negiert, die
einzelne Person wird zur Sache. Diese Vorgehensweise erinnert an die römische
Denkweise und deren Unterscheidung zwischen Freien und Sklaven. Der wesentliche
Unterschied des modernen Menschenhandels zur antiken Sklavenhaltung liegt
jedoch in den heutigen Möglichkeiten der modernen Technik wie Internet,
Mobilfunk und einer schier unbegrenzten Mobilität. Innerhalb Europas sind die
Grenzen weitgehend verschwunden, allenfalls so genannte „Grüne Grenzen“
bestehen noch. Diese stellen für logistisch ausgefeilte Systeme der
organisierten Kriminalität kaum Hindernisse dar. Besonders schwer und eine
Herausforderung ist es daher sowohl für den Gesetzgeber als auch die rechtliche
Praxis, alle Täter innerhalb der Organisationsstruktur durch die einzelnen
Tatbestände und die Beteiligungsformen der einschlägigen Strafrechtsnormen zu
erfassen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es,
den strafrechtlichen Schutz der Arbeitskraft – insbesondere durch den neuen §
233 StGB – anhand der internationalen und europäischen
Vorgaben zu beurteilen und
Alternativvorschläge zu entwickeln
Schlagwörter: Arbeitskraft, Ausbeutung,
Sozialstaat, Menschenhandel, § 233 StGB, Menschenrechte, Menschenwürde
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Reihe: konstanzer schriften zur rechtswissenschaft
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