Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 258
Hans Theile und Alexander Nippgen (Hrsg.)
Die Arbeitsweise der
Wirtschaftsstrafkammern.
Mit
Beiträgen von Hans Theile, Alexander Nippgen,
Kerstin
Petermann, Gerhard Spiess und Isabelle Voß.
1.
Auflage 2015. XII, 424 Seiten; € 79,80.
ISBN
978-3-86628-518-7
Zum Inhaltsverzeichnis des Buches
Das Werk dokumentiert die Ergebnisse eines in den Jahren 2011 bis 2014
durchgeführten Forschungsprojektes, das im Rahmen einer Kooperation zwischen
dem Institut für Rechtstatsachenforschung der Universität Konstanz und dem
Justizministerium Baden-Württemberg entstanden ist.
Über die Arbeitsweise von Wirtschaftsstrafkammern bestand bisher wenig
empirisch gesichertes Wissen. Ein solches empirisches Erkenntnisdefizit
erschien umso bedauerlicher, als Wirtschaftsstrafkammern im Falle einer durch
die Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage erheblichen Herausforderungen
ausgesetzt sind. Im Hinblick auf diese Herausforderung kann für
Wirtschaftsstrafkammern analytisch zwischen zwei Ebenen differenziert werden,
zwischen denen freilich Wechselbeziehungen bestehen: Zunächst ist von
Interesse, wie die Spruchkörper das Management der Vielzahl bei ihnen
anhängiger Strafverfahren betreiben und wie diese zeitlich nach- oder nebeneinander bearbeitet werden. Daneben ist von
Interesse, wie Wirtschaftsstrafkammern das Management des einzelnen
Strafverfahrens betreiben und mit den dort auftretenden Schwierigkeiten
umgehen.
Aus empirischer Sicht war daher von Interesse, wie
Wirtschaftsstrafkammern über die verschiedenen Stadien des Strafverfahrens
hinweg mit Umfang und Komplexität des Verfahrensstoffes sowie dem hierdurch
eröffneten Verteidigungspotential gerade im Hinblick auf die Grundsätze der
materiellen Wahrheit sowie der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit umgehen. So wird
geklärt, nach welchen Maximen und mittels welcher Instrumente und Maßnahmen die
Kammern die Wirtschaftsstrafsachen in den verschiedenen Stadien des
gerichtlichen Verfahrens organisieren und strukturieren. Da das jeweilige
Verfahren auf die Generierung einer verfahrensabschließenden Entscheidung
gerichtet ist, geraten damit nahezu zwangsläufig die verschiedenen
strafprozessualen Erledigungsformen und insbesondere die verfahrenserledigenden
Absprachen in den Blick. Nach welchen Handlungsmustern und in welchen
Entscheidungsstrukturen dieses zentrale Instrument dabei von den Beteiligten,
insbesondere den Wirtschaftsstrafkammern, zur Verfahrensverschlankung
eingesetzt wird, wurde herausgearbeitet. Weil es innerhalb eines
Strafverfahrens um die strafrechtliche Behandlung eines in der Vergangenheit
liegenden Konfliktes geht, die jeweiligen Maßnahmen innerhalb des Verfahrens
aber mit Blick auf eine verfahrensabschließende Entscheidung und damit auf die
Zukunft getroffen werden, ist hier von Interesse, wie die Verfahrensbeteiligten
in Bezug auf verfahrenserledigende Absprachen verfahrensbezogene Prognosen
anstellen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls von Interesse, inwieweit die
vormaligen höchstrichterlichen Vorgaben und nunmehrige gesetzliche Regelung das
Handeln der Praxis bestimmen.
Aus einer
Buchbesprechung in Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 11/2017, Seiten 615-618
Die Arbeitsweise deutscher Gerichte wurde bisher nur wenig erforscht. Das
gilt auch für Wirtschaftsstrafkammem. Die vorliegende Untersuchung betritt in
weiten Teilen terra incognita: In quantitativer Hinsicht verweisen die Herausgeber auf die veröffentlichten
Rechtspflegestatistiken (2), sie erwähnen die in den Jahren 1974 bis 1981
durchgeführte »Bundesweite EIfassung von Wirtschaftsstraftaten nach
einheitlichen Gesichtspunkten« (BWE), nennen die Untersuchung von Dölling/Feltes et al. zu Determinanten
der Verfahrensdauer vor den Landgerichten und die Studie von Altenhain besonders zu dem Phänomen
verfahrenserledigender Urteilsabsprachen (2). Vor dem Hintergrund des insgesamt
geringen empirischen Wissens verdient das von Theile und Nippgen herausgegebene
Werk Aufmerksamkeit.
Die Arbeit enthält die Ergebnisse eines in den Jahren 2011 bis 2014
durchgeführten Forschungsprojekts, das auf einer Kooperation zwischen dem
Institut für Rechtstatsachenforschung der Universität Konstanz und dem
Justizministerium Baden-Württemberg beruht (V). Das Ministerium hat zur
Unterstützung Staatsanwalt Nippgen
als Mitherausgeber für drei Jahre abgeordnet und dadurch die Realisierung des
Projekts ermöglicht. Richter und Strafvelteidiger haben nicht mitgearbeitet. Neben
den Herausgebern haben sich Gerhard Spiess und Kerstin Petermann beteiligt, und beim vierten Kapitel hat als
Koautorin Isabelle Voß mitgewirkt.
…
Die Untersuchung ist trotz mehrerer kritischer Anmerkungen eine
wesentliche rechtstatsächliche Arbeit, die zu neuen Erkenntnissen führt. Sie
gibt Anstoß zu weiteren Forschungen auf diesem Gebiet, insbesondere zur
»Überlastung« von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Das Werk ist systematisch
überzeugend aufgebaut und spannend zu lesen, nicht zuletzt wegen der vielen
Zitate von Praktikern, die man sich dann oft bildlich vorstellen kann.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Wasserburg, Fachanwalt für Strafrecht, Mainz
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Reihe: konstanzer
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