Hartung-Gorre
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft Band 260
Die
geografische Herkunftsangabe als
Immaterialgut
im System des europäischen
Rechtsschutzes
der geografischen Angaben
und
Ursprungsbezeichnungen
1.
Auflage 2017; 254 Seiten, € 49,80. ISBN 978-3-86628-564-4
Geografische
Herkunftsangaben begegnen uns beinahe täglich. Aufgrund des steigenden Interesses
an der Vermarktung und am Kauf von Erzeugnissen mit geografischer Bezeichnung
wurde der Rechtsschutz der Herkunftsangaben in den letzten Jahrzehnten auf
Ebene der Europäischen Union gestärkt. Im Agrarerzeugnis- und
Lebensmittelsektor werden sie durch eine Unionsverordnung als
Ausschließlichkeitsrechte umfassend gegen eine Verwendung durch Unberechtigte
geschützt.
In
Deutschland wurde der Schutz geografischer Herkunftsangaben bis Ende des
letzten Jahrhunderts weitgehend als Rechtsreflex des Schutzes der
Marktgegenseite sowie der Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb gesehen. Eine
eigenständige schützenswerte Rechtsposition wurde überwiegend nicht anerkannt.
Gegenstand und Verletzung der Herkunftsbezeichnung richteten sich nach dem
subjektiven Verkehrsverständnis.
Die
Arbeit analysiert, ob die §§ 126 bis 129 Markengesetz die geografische
Herkunftsangabe als subjektives Immaterialgüterrecht, das den berechtigten
Ortsansässigen ausschließlich zusteht, schützt. Sie untersucht, ob das
Markengesetz eine objektive Sichtweise bei der Prüfung des Schutzgegenstandes
und der unberechtigten Verwendung beabsichtigt. Die Qualität des Rechtsschutzes
geografischer Bezeichnungen nach dem Markengesetz hat Auswirkungen darauf,
inwieweit der Rechtsschutz neben der Unionsverordnung Anwendung findet. Es wird
diskutiert, ob die Verordnung den subjektivrechtlichen Schutz geografischer
Angaben im Agrarerzeugnis- und Lebensmittelsektor abschließend regelt.
Ansichten in Rechtsprechung und Schrifttum werden im Hinblick auf unionsrechtlich
geschützte, schutzfähige sowie nicht schutzfähige Bezeichnungen erörtert. Im
Ergebnis ergibt die Auslegung der Verordnung, dass sie subjektivrechtlichen
Schutz auf mitgliedstaatlicher Ebene ausschließt, während
lauterkeitsrechtlicher Schutz Anwendung findet. Zu dieser Frage wird auch ein
Blick auf andere europäische Regelungen zum Schutz geografischer Bezeichnungen
geworfen.
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zur rechtswissenschaft
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