Hartung-Gorre Verlag
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SCHRIFTEN ZUR
RECHTS- UND SOZIALWISSENSCHAFT
Herausgegeben von Prof. Dr. Bernd Rüthers
Band 131
Andrea Heßhaus
Kündigung
und Wegfall der
Geschäftsgrundlage im Tarifvertragsrecht
1. Auflage 1997; XXX, 224 Seiten,
€ 50,11. ISBN 3-89649-166-0
Der Tarifvertrag galt einst als das klasssische Anpassungsinstrument der Arbeitsrechtsordnung. Schon Nikisch hob die Möglichkeit des Tarifvertrages "zur schnellen Reaktion auf neuzeitliche Erkenntnisse" hervor, und auch Nipperdey lobte die "Elastizität" des Tarifvertrages als "höhere Form der arbeitsrechtlichen Regelung".
Die Einschätzung des Tarifvertrages hat sich in heutiger Zeit geändert, und es werden Stimmen laut, die eine größere Flexibilisierung der Arbeitsmarktordnung und eine Reform des Tarifvertragsrecht sowie der tariflichen Regelungsmacht fordern. Die letzte Bewährungsprobe hatte das geltende Tarifvertragssystem im März 1993 in der Metall- und Elektroindustrie der neuen Bundesländer zu bestehen. Die Arbeitgeber kündigten außerordentlich mit Hinweis auf die schlechte Ertragslage und allgemeine Rezession die Regelungen des geltenden Entgelttarifvertrages, die eine stufenweise Erhöhung der Entgelte auf Westniveau vorsahen. Daraufhin folgten heftige Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft.
Dieser Vorgang machte deutlich, dass die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung von Tarifverträgen noch nicht rechtlich einwandfrei geklärt ist. Auch zeigte sich, dass eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei schwankender Konjunkturlage äußerst umstritten ist und dass insgesamt der Umgang mit nicht ausdrücklich vereinbarten Beendigungsmöglichkeiten sowie dem einseitigen Anpassungsbegehren einer Tarifpartei erhebliche rechtliche Probleme aufwirft.
Die vorliegende Untersuchung zeigt die Möglichkeiten der vorzeitigen einseitigen Beendigung des Tarifvertrages respektive die Anpassungsmöglichkeiten eines Tarifvertrages für den Fall auf, dass die Tarifparteien keine derartigen Vereinbarungen im Tarifvertrag getroffen haben. Als vordringliche Regelungsinstrumente bieten sich die ordentliche Kündigung als einseitige Beendigungsmöglichkeit sowie die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund an. Weiterhin wird die Anwendbarkeit des Instituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, welches primär auf eine Anpassung des Vertrages gerichtet ist, untersucht.
Reihe: Schriften zur Rechts-und Sozialwissenschaft, herausgegeben von Prof. Dr. Bernd Rüthers
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