Hartung-Gorre Verlag
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Konstanzer
Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 184
Johannes Carl Spindler
Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Prozessvergleiche
unter besonderer Berücksichtigung der
U.S.-amerikanischen Class Action Settlements
1.
Auflage 2001, 360 Seiten, € 65,45. ISBN 3-89649-751-0
Die Entschädigungsklagen
ehemaliger NS-Zwangsarbeiter in den USA gegen deutsche und österreichische
Unternehmen waren nur ein Beispiel in der jüngeren Vergangenheit dafür, dass
europäische Staaten immer wieder mit der US-amerikanischen Class Action,
einer "Sammel- oder Gruppenklage", konfrontiert werden können.
Weitere Beispiele für diese Klagen bei Massenschädigungen sind etwa die
Raucherklagen gegen die Zigarettenindustrie, Klagen wegen fehlerhafter
Hüftgelenke, Asbest oder schädigender Medikamente.
Zum ganz überwiegenden Teil
enden diese Class Actions nicht nur mit einem Prozessvergleich statt
einem Urteil, dem sogenannten Class Action Settlement, sondern werden
bereits im Hinblick auf einen solchen Vergleich erhoben; es gibt sogar die
spezielle Settlement Class Action, die von vornherein nicht auf ein
richterliches Urteil, sondern einen Prozessvergleich abzielt. Soll aus einem
solchen Prozessvergleich gegen einen deutschen Beklagten vollstreckt werden,
stellt sich die Frage nach der Anerkennbarkeit und Vollstreckbarkeit eines
ausländischen Prozessvergleichs, welche in der bisherigen Literatur kaum
Beachtung gefunden hat.
Nach Art. 51 EuGVÜ werden innerhalb Europas Vergleiche, die vor einem
Richter im Laufe eines Verfahrens abgeschlossen wurden und in dem Staat, in dem
sie errichtet wurden, vollstreckbar sind, in dem Vollstreckungsstaat unter
denselben Bedingungen wie vollstreckbare Urkunden vollstreckt. Zwischen
Deutschland und den USA besteht aber kein dem autonomen Recht vorrangiges
Staatsabkommen. Nach dem deutschen autonomen Anerkennungsrecht werden
ausländische Prozessvergleiche grundsätzlich nicht anerkannt, weil es sich
regelmäßig um keine hoheitlichen Entscheidungen handelt. Nach amerikanischem
Verständnis sind Class Action Settlements vollstreckbare Titel.
Die Arbeit widmet sich
intensiv und detailiert der amerikanischen Class
Action und dem Zustandekommen des Class Action Settlements. Die
anschaulichen und praxisnahen Ausführungen amerikanischer Rechtswirklichkeit
beleuchten die vielfältigen, in das gerichtliche Verfahren integrierten
Methoden alternativer Streitbeilegung, die Besonderheiten amerikanischen
Kostenrechts oder etwa die ganz andere Rolle amerikanischer Anwälte mit ihren
ökonomisch orientierten Strategien.
Die grundsätzliche
Anerkennungsfähigkeit eines Class Action Settlements in Deutschland nach
§ 328 ZPO wird nach dem Ergebnis der eingehenden Untersuchung bejaht.
Ausführlich widmet sich die Arbeit zahlreichen möglichen Anerkennungshindernissen,
wobei der prozessuale und materielle ordre public in den Vordergrund rücken.
Die Darstellung gefällt durch
eine klare Auseinandersetzung mit der grundlegenden BGH-Rechtsprechung der
letzten Jahre. Ein Kernstück der Untersuchung betrifft das Recht auf Gehör und
den Dispositionsgrundsatz, welche der Autor unter bestimmten Umständen als
gewahrt ansieht. Die Ansicht ist gut begründet und kann sich auf eine
eingehendere Untersuchung des amerikanischen Rechts stützen, als sie bisher im
deutschen Schrifttum erfolgte. Die aktuelle Literatur ist mit der
wünschenswerten Vollständigkeit verwertet. Dem Verfasser ist es gelungen, zu
einem komplexen Thema von hoher Aktualität eine vorzügliche Studie vorzulegen.
Die vorliegende Dissertation ist nicht nur praxisorientiert, sondern wird auch
in der rechtswissenschaftlichen Diskussion Beachtung finden.
Bitte beachten Sie auch den
folgenden Titel aus dieser Reihe:
Band 220: Andreas Felder,
Die
Lehre vom Forum Non Conveniens.
Voraussehbarkeit
des Ergebnisses ihrer Anwendung und
prozessuale Aspekte für Verfahrensparteien vor den U.S.
Federal
Courts und den State Courts in New York bei class actions unter
besonderer Berücksichtigung deutscher alternativer Foren oder
Parteien.
2005, XXXVIII, 280 Seiten; € 49,80. ISBN 3-86628-017-3
Reihe "konstanzer schriften zur rechtswissenschaft
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