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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft
Band 184

Johannes Carl Spindler

Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Prozessvergleiche

unter besonderer Berücksichtigung der
U.S.-amerikanischen Class Action Settlements

1. Auflage 2001, 360 Seiten, € 65,45. ISBN 3-89649-751-0

Die Entschädigungsklagen ehemaliger NS-Zwangsarbeiter in den USA gegen deutsche und österreichische Unternehmen waren nur ein Beispiel in der jüngeren Vergangenheit dafür, dass europäische Staaten immer wieder mit der US-amerikanischen Class Action, einer "Sammel- oder Gruppenklage", konfrontiert werden können. Weitere Beispiele für diese Klagen bei Massenschädigungen sind etwa die Raucherklagen gegen die Zigarettenindustrie, Klagen wegen fehlerhafter Hüftgelenke, Asbest oder schädigender Medikamente.

Zum ganz überwiegenden Teil enden diese Class Actions nicht nur mit einem Prozessvergleich statt einem Urteil, dem sogenannten Class Action Settlement, sondern werden bereits im Hinblick auf einen solchen Vergleich erhoben; es gibt sogar die spezielle Settlement Class Action, die von vornherein nicht auf ein richterliches Urteil, sondern einen Prozessvergleich abzielt. Soll aus einem solchen Prozessvergleich gegen einen deutschen Beklagten vollstreckt werden, stellt sich die Frage nach der Anerkennbarkeit und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Prozessvergleichs, welche in der bisherigen Literatur kaum Beachtung gefunden hat.

Nach Art. 51 EuGVÜ werden innerhalb Europas Vergleiche, die vor einem Richter im Laufe eines Verfahrens abgeschlossen wurden und in dem Staat, in dem sie errichtet wurden, vollstreckbar sind, in dem Vollstreckungsstaat unter denselben Bedingungen wie vollstreckbare Urkunden vollstreckt. Zwischen Deutschland und den USA besteht aber kein dem autonomen Recht vorrangiges Staatsabkommen. Nach dem deutschen autonomen Anerkennungsrecht werden ausländische Prozessvergleiche grundsätzlich nicht anerkannt, weil es sich regelmäßig um keine hoheitlichen Entscheidungen handelt. Nach amerikanischem Verständnis sind Class Action Settlements vollstreckbare Titel.

Die Arbeit widmet sich intensiv und detailiert der amerikanischen Class Action und dem Zustandekommen des Class Action Settlements. Die anschaulichen und praxisnahen Ausführungen amerikanischer Rechtswirklichkeit beleuchten die vielfältigen, in das gerichtliche Verfahren integrierten Methoden alternativer Streitbeilegung, die Besonderheiten amerikanischen Kostenrechts oder etwa die ganz andere Rolle amerikanischer Anwälte mit ihren ökonomisch orientierten Strategien.

Die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit eines Class Action Settlements in Deutschland nach § 328 ZPO wird nach dem Ergebnis der eingehenden Untersuchung bejaht. Ausführlich widmet sich die Arbeit zahlreichen möglichen Anerkennungshindernissen, wobei der prozessuale und materielle ordre public in den Vordergrund rücken.

Die Darstellung gefällt durch eine klare Auseinandersetzung mit der grundlegenden BGH-Rechtsprechung der letzten Jahre. Ein Kernstück der Untersuchung betrifft das Recht auf Gehör und den Dispositionsgrundsatz, welche der Autor unter bestimmten Umständen als gewahrt ansieht. Die Ansicht ist gut begründet und kann sich auf eine eingehendere Untersuchung des amerikanischen Rechts stützen, als sie bisher im deutschen Schrifttum erfolgte. Die aktuelle Literatur ist mit der wünschenswerten Vollständigkeit verwertet. Dem Verfasser ist es gelungen, zu einem komplexen Thema von hoher Aktualität eine vorzügliche Studie vorzulegen. Die vorliegende Dissertation ist nicht nur praxisorientiert, sondern wird auch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion Beachtung finden.

Bitte beachten Sie auch den folgenden Titel aus dieser Reihe:

Band 220: Andreas Felder,
Die Lehre vom Forum Non Conveniens.
Voraussehbarkeit des Ergebnisses ihrer Anwendung und
prozessuale Aspekte für Verfahrensparteien vor den U.S. Federal
Courts und den State Courts in New York bei class actions unter
besonderer Berücksichtigung deutscher alternativer Foren oder
Parteien.

2005, XXXVIII, 280 Seiten; € 49,80. ISBN 3-86628-017-3

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